In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt mitversichert:
- Feuer-Nutzwärmeschäden
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Schäden durch Implosion
- Feuer-Rohbauversicherung bis 24 Monate beitragsfrei
- Absturz unbemannter und bemannter Flugkörper
- Anprall von fremden Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen
- Schäden durch Überschalldruckwellen
- Schäden durch Blindgänger
- Feuerlöschkosten
- Wiederbepflanzung von Gärten bis 1.500,- EURO
Hinweis: die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif (siehe Anhang Wohngebäudeversicherung AV Übersicht)
Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Abweichend von Abschnitt „A“ § 2 Nr. 5 d) VGB 2012 sind auch die dort bezeichneten Brandschäden versichert.