Für die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Für Neubauten bis einschließlich Gebäudealter 5 Jahre entfällt der generelle Selbstbehalt und es wird ein Neubau-Nachlassin Höhe von 11 % auf den Grundbeitragssatz gewährt. Der Nachlass gilt nur für Neugeschäft mit Dreifachdeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel im Classic und Exclusiv-Schutz. Der Nachlass entfällt mit Erreichen des Gebäudealters 6 Jahre. Dann wird mit der nächsten Hauptfälligkeit der gültige Grundbeitragssatz berechnet und bei der Leistung von Entschädigungen der generelle Selbstbehalt in Abzug gebracht. Auf das außerordentliche Kündigungsrecht wird hingewiesen.
Der Selbstbehalt wird pro Schadensfall berücksichtigt.
Folgende Regelungen gelten ab Gebäudealter 6 Jahre bis einschließlich 20 Jahre:
- SB von 250 EUR pro Schadensfall
Gebäudealter 21 Jahre bis einschließlich 40 Jahre:
- SB von 500 EUR pro Schadensfall
ab Gebäudealter 41 Jahre:
- SB von 1000 EUR pro Schadensfall
Für Gebäude ab Gebäudealter 41 Jahre muss eine Direktionsanfrage erfolgen.