Für die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Nicht mitversichert sind:
- Gebäude über 100.000 Mark (Wert 1914) Versicherungssumme
- Risiken in Gebäuden mit ungewöhnlicher Nutzung (feuergefährliche Betriebe gemäß Übersicht in der Anlage)
- Schrebergartenhäuser/Datschasn Mobilheime
- Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- Nicht versichert sind in das Gebäude nachträglich eingefügte – nicht aber ausgetauschte – Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über
die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. - Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
- Ausschluss Krieg: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. - Ausschluss Innere Unruhen: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen. - Ausschluss Kernenergie: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.