1. Beschreibung des Versicherungsumfangs
Für die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt: Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
2. Definitionen
- Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
- Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant
und gefertigt sind. - Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
- Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
- Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige
Abgrenzung dem / den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist. - Als Grundstückbestandteile gelten mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden:
- Carports bis 20 qm Grundfläche,
- Gartenhäuser bis 20 qm Grundfläche,
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
- Hof- und Gehwegbefestigungen,
- Hundehütten
- Masten- und Freileitungen,
- Wege- und Gartenbeleuchtungen.
1. Versicherte Sachen
- Versichert sind Ihr Gebäude, das Gebäudezubehör, die Gebäudebestandteile und unmittelbar
an das Gebäude anschließende Terrassen, die beschädigt oder zerstört werden
oder infolge eines Versicherungsfalls abhandenkommen.
2.Versicherbare Gefahren
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz
eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung, - Leitungswasser,
- Sturm, Hagel.
- Weitere Naturgefahren können mitversichert werden. Das sind die Elementargefahren
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
Lawinen und Vulkanausbruch.
3. Versicherte Schäden
- Sachschäden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls,
- Mietausfall infolge eines Versicherungsfalls.
4. Versicherte Kosten
- Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Aufwendungen,
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten,
- Aufräumungs- und Abbruchkosten und
- Bewegungs- und Schutzkosten.
- Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen
- Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und
- Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalls.
5. Versicherungssumme und Versicherungswert
- Als Versicherungswert gilt der gleitende Neuwert.
- Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die ermittelte Versicherungssumme dem vereinbarten Versicherungswert entspricht.