Für die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
zum Beispiel:
- Unfälle durch übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum
- Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
- Bandscheibenschäden
- Unfälle bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Pilot oder sonstiges Besatzungsmitglied, z. B. Stewardess, Bordmechaniker, etc.
- Absichtlich herbeigeführte Verletzungen
- Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen
kommen.