Für die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
1. Voraussetzung für diese Leistung
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.3.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Das Genesungsgeld wird in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.
Für den Tarif Exclusiv der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
- Das Genesungsgeld wird zusätzlich für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt wie das Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 500 Tage. Das Genesungsgeld beträgt
- ab dem 1. bis 250. Tag 100%;
- ab dem 251. bis 500. Tag 50%.
- Das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.