Die Ammerländer Unfallversicherung im Schutz übernimmt beitragsfrei zahlreiche Zusatzleistungen: Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze bis 15.000 Euro, kosmetische Operationen und Zahnersatz bis 10.000 Euro, Dolmetscherkosten im Ausland bis 100 Euro sowie eine Beitragsfreistellung von bis zu 36 Monaten bei unverschuldeter eitslosigkeit. Hinzu kommen eine Vorsorgeversicherung für frisch verheiratete Ehegatten und neugeborene Kinder.
Die aufgeführten Kosten werden bis zur Höhe von 15.000 EURO gezahlt.
Kosmetische Operationen und Zahnersatz
Die dort aufgeführten Kosten werden bis zur Höhe von 10.000 EURO gezahlt.
Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten werden gezahlt, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten werden auch ersetzt, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
- Der Versicherer informiert Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellt auf Wunsch eine Verbindung zwischen Hausarzt, der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her.
- Ersetzt werden die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der versicherten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik sowie der Mehraufwand bei der Rückkehr der versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
- Bei einem Unfall im Ausland werden die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person ersetzt.
- Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland werden die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz ersetzt. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland werden die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz ersetzt.
- Die aufgeführten Kosten werden bis zur Höhe von 15.000 EURO gezahlt. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
- Bestehen beim Versicherer noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dolmetscherkosten
Im Ausland werden bei einem Unfall die damit verbundenen notwendigen Dolmetscherkosten bis zu einer Höhe von 100 EURO ersetzt.
Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen gelten nur dann, wenn die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllt sind.
- Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsrechtes erfolgt bei unverändertem Versicherungsschutz für maximal sechsunddreißig Monate eine Befreiung von der Beitragszahlung. Voraussetzung ist, dass die Arbeitslosigkeit frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist (Wartezeit), dass es sich um eine Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen handelt und dass der Vertrag noch nicht gekündigt wurde.
- Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt weiter voraus, dass der Versicherungsnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer als Wehrpflichtiger, Zivildienstleistender, Auszubildender, Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagnebetriebes, bei seinem Ehegatten oder einem in direkter Linie Verwandten beschäftigt war. Ebenfalls kein Anspruch besteht, wenn bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen war. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens beziehungsweise nach Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses die genannten Voraussetzungen erneut erfüllt sind.
- Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen muss durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Agentur für Arbeit und des Arbeitgebers nachgewiesen werden.
- Mehrfache Arbeitslosigkeit ist versichert. Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die genannten Voraussetzungen erfüllt haben.
- Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit schriftlich vom Versicherungsnehmer geltend zu machen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen beginnt die Beitragsbefreiung mit dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden Kalendermonat, frühestens jedoch mit Eingang der schriftlichen Anzeige der Arbeitslosigkeit bei der Ammerländer Versicherung. Der Beginn der Beitragsbefreiung wird schriftlich bestätigt. Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem Zeitpunkt offenen Posten verrechnet.
- Über das Ende der Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsnehmer die Ammerländer Versicherung unverzüglich schriftlich informieren. Er ist verpflichtet, der Ammerländer Versicherung jederzeit auf Anforderung Nachweise über die Fortdauer der Arbeitslosigkeit vorzulegen. Die Beitragsbefreiung tritt mit Ende des Kalendermonats, in dem die Ammerländer Versicherung die Nachweise angefordert hat, außer Kraft, wenn der Ammerländer Versicherung in einem solchen Fall die Fortdauer der Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird.
Versehensklausel
Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und den Versicherer unterrichtet, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird. Entsprechend erfolgt keine Leistungskürzung.
Vorsorgeversicherung Ehegatte
Wenn Sie während der Wirksamkeit Ihres Vertrages heiraten, ist Ihr Ehegatte bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mit einer Versicherungssumme von 20.000 EURO gegen Invalidität mitversichert.
Vorsorgeversicherung für Kinder
Ihre während der Wirksamkeit des Vertrages geborenen oder adoptierten Kinder sind für maximal ein Jahr nach Geburt beziehungsweise Adoption beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil beim Versicherer versichert ist.
Es gelten folgende Versicherungssummen:
- 40.000 EURO Invalidität (ohne Progression)
- 5.000 EURO Todesfall
- 10 EURO Krankenhaustagegeld (sofern ein Elternteil beim Versicherer Krankenhaustagegeld versichert hat)
Wird das Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung und Besonderen Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen.
Künftige Bedingungsverbesserungen
Werden die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden besonderen Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Comfort-Schutz enthält mehrere zusätzliche Leistungen, für die kein extra Beitrag anfällt. Dazu gehören etwa die Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten bis 15.000 Euro, Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz bis 10.000 Euro sowie Dolmetscherkosten im Ausland bis 100 Euro. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 36 Monate von der Beitragszahlung befreit werden. Außerdem sind ein neuer Ehegatte und neugeborene oder adoptierte Kinder vorübergehend mitversichert, und Bedingungsverbesserungen zu Ihren Gunsten gelten automatisch mit.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Such-, Bergungs- und Rettungskosten übernommen?
Diese Kosten werden bis zur Höhe von 15.000 EURO gezahlt. Ist noch ein anderer Ersatzpflichtiger zur Leistung verpflichtet, werden nur die restlichen Kosten gezahlt; bestreitet dieser jedoch seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Wie lange werde ich bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit von den Beiträgen befreit?
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit erfolgt bei unverändertem Versicherungsschutz für maximal 36 Monate eine Befreiung von der Beitragszahlung. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Arbeitslosigkeit frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn eintritt, mindestens sechs Wochen dauert und der Vertrag noch nicht gekündigt wurde.
Ist mein Ehepartner nach der Hochzeit automatisch mitversichert?
Ja. Wenn Sie während der Wirksamkeit Ihres Vertrages heiraten, ist Ihr Ehegatte bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mit einer Versicherungssumme von 20.000 EURO gegen Invalidität mitversichert.
Sind neugeborene oder adoptierte Kinder mitversichert?
Ja. Während der Wirksamkeit des Vertrages geborene oder adoptierte Kinder sind für maximal ein Jahr nach Geburt beziehungsweise Adoption beitragsfrei mitversichert, sofern ein Elternteil beim Versicherer versichert ist. Es gelten 40.000 EURO Invalidität (ohne Progression), 5.000 EURO Todesfall und 10 EURO Krankenhaustagegeld, sofern ein Elternteil dieses versichert hat. Wird das Kind vor dem ersten Geburtstag eingeschlossen, erfolgt dies ohne Gesundheitsprüfung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Comfort 2017