Beim Schutz der Ammerländer in der Unfallversicherung zahlt das vereinbarte Krankenhaustagegeld innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag für höchstens 1095 Tage. Zusätzlich gibt es Leistungen bei ambulanten Operationen, einen doppelten Tagegeldsatz bei Unfällen im Ausland sowie ein Schmerzensgeld von 150 Euro bei Knochenbrüchen ohne stationäre Behandlung.
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, für maximal 1095 Tage gezahlt.
Erfolgt die Heilbehandlung an einem Institut, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt der Krankenhaustagegeldanspruch zumindest dann nicht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Es handelt sich um eine Notfalleinweisung.
- Die Krankenanstalt ist das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten.
Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen
Erfolgt aufgrund des Unfalles eine ambulante Operation unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie (das heißt, es muss zumindest eine ganze Extremität betäubt sein), so wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für 3 Tage gezahlt.
Doppeltes Krankenhaustagegeld im Ausland
Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlen wir für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land den doppelten Krankenhaustagegeldsatz. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat.
Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen
Erlitt die versicherte Person aufgrund eines Unfalls einen Knochenbruch und erfolgt keine stationäre Behandlung, so zahlen wir ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 EURO. Die Leistung erfolgt nur bei Einschluss eines Krankenhaustagegeldes/Genesungsgeldes.
Was bedeutet das konkret?
Das Krankenhaustagegeld wird ab dem Unfalltag über einen Zeitraum von drei Jahren für maximal 1095 Tage gezahlt. Es bleibt auch bei einer Behandlung in einer kombinierten Heil- und Reha-Einrichtung erhalten, wenn eine Notfalleinweisung vorliegt oder es das einzige Versorgungskrankenhaus in der Nähe ist. Bei einer ambulanten Operation unter Voll- oder Regionalanästhesie gibt es Tagegeld für drei Tage, bei Unfällen im Ausland zahlt der Versicherer den doppelten Satz. Für einen Knochenbruch ohne stationäre Behandlung wird ein Schmerzensgeld von 150 Euro geleistet.
Häufige Fragen
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld höchstens gezahlt?
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 3 Jahren ab dem Unfalltag für maximal 1095 Tage gezahlt.
Gibt es Tagegeld auch bei einer ambulanten Operation?
Ja. Erfolgt aufgrund des Unfalls eine ambulante Operation unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie (mindestens eine ganze Extremität muss betäubt sein), werden das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für 3 Tage gezahlt.
Was gilt bei einem Unfall im Ausland?
Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlt der Versicherer für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes den doppelten Krankenhaustagegeldsatz. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat.
Wird bei einem Knochenbruch ohne Krankenhausaufenthalt etwas gezahlt?
Ja. Bei einem unfallbedingten Knochenbruch ohne stationäre Behandlung wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt. Diese Leistung erfolgt nur bei Einschluss eines Krankenhaustagegeldes/Genesungsgeldes.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Comfort 2017