Bei der Ammerländer Unfallversicherung mit dynamischer Anpassung steigen die Versicherungssummen jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz, wobei der Beitrag im gleichen Verhältnis mitwächst und Sie jeder Anpassung innerhalb von sechs Wochen widersprechen können. Erklärt werden zudem die Auf- und Abrundung der Summen, der Wegfall der Dynamik ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und der Fortbestand des Versicherungsschutzes bei versäumtem Widerspruch.
Die Versicherungssummen steigen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt gerundet:
- für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500 EURO aufgerundet
- für die Übergangsleistung auf volle 50 EURO aufgerundet
- für das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf volle 0,50 EURO aufgerundet
Die Versicherungssummen für beitragsneutrale Leistungsarten bleiben von der Erhöhung ausgeschlossen.
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Jeweils zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung. Die Anpassung entfällt, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung schriftlich widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt der Versicherungsschutz trotz Fristablauf der Mahnung bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Sie und wir können die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
Die Dynamik entfällt mit dem vollendeten 65. Lebensjahr des/der Versicherten oder wenn die Höchstversicherungssummen überschritten werden.
Was bedeutet das konkret?
Bei der dynamischen Anpassung erhöhen sich Versicherungssummen und Beitrag jedes Jahr um einen vorher vereinbarten Prozentsatz, erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Sie werden über jede Erhöhung schriftlich informiert und können ihr innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Zahlen Sie nach einem versäumten Widerspruch nur den alten Beitrag weiter, bleibt der Schutz erhalten – dann gelten die zum gezahlten Beitrag passenden Versicherungssummen. Die Dynamik endet mit dem vollendeten 65. Lebensjahr oder beim Überschreiten der Höchstversicherungssummen.
Häufige Fragen
Wann steigen die Versicherungssummen durch die Dynamik zum ersten Mal?
Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Kann ich einer jährlichen Erhöhung widersprechen?
Ja. Die Anpassung entfällt, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Anpassung schriftlich widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen. Auf Antrag kann der Vertrag später wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Was passiert, wenn ich den Widerspruch versäume und nur den alten Beitrag weiterzahle?
Dann bleibt der Versicherungsschutz trotz Fristablauf der Mahnung bestehen. Es gelten die Versicherungssummen, die dem tatsächlich bezahlten Beitrag entsprechen.
Bis wann gilt die dynamische Anpassung?
Die Dynamik entfällt mit dem vollendeten 65. Lebensjahr der versicherten Person oder wenn die Höchstversicherungssummen überschritten werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Comfort 2017