Beim Schutz der Unfallversicherung der Ammerländer verlängert sich die Frist zur Geltendmachung einer Invalidität auf 18 Monate ab dem Unfalltag, und Leistungen werden erst gekürzt, wenn Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 50 Prozent mitgewirkt haben. Zusätzlich gelten eine verbesserte Gliedertaxe, progressive Invaliditätsstaffeln bis 225, 350 oder 500 Prozent, die Übernahme behinderungsbedingter Mehraufwendungen bis 3.000 Euro sowie eine mögliche Vorschusszahlung.
Die Frist zur Geltendmachung einer Invalidität wird auf 18 Monate verlängert. Sie wird vom Unfalltag an gerechnet.
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
Die Leistungen werden nur dann gekürzt, wenn der Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 50 % beträgt.
Verbesserte Gliedertaxe
Es gelten folgende Invaliditätsgrade – jeweils bei Verlust und bei Funktionsunfähigkeit:
- Arm im Schultergelenk: 85 % / 70 %
- Arm oberhalb des Ellenbogengelenks: 80 % / 70 %
- Arm unterhalb des Ellenbogengelenks: 75 % / 70 %
- Hand im Handgelenk: 70 % / 55 %
- Daumen: 30 % / 20 %
- Zeigefinger: 20 % / 10 %
- anderer Finger: 15 % / 5 %
- Bein über Mitte des Oberschenkels: 85 % / 70 %
- Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 80 % / 70 %
- Bein unterhalb des Knies: 75 % / 70 %
- Bein bis zur Mitte des Unterschenkels: 70 % / 70 %
- Fuß: 65 % / 40 %
- große Zehe: 15 % / 5 %
- andere Zehe: 8 % / 2 %
- Auge: 60 % / 50 %
- Gehör auf einem Ohr: 35 %
- Geruchssinn: 10 %
- Geschmackssinn: 10 %
- Stimme: 35 %
- eine Niere: 10 %
- beide Nieren: 100 %
- Milz: 10 %
Bei vereinbarter progressiver Invaliditätsstaffel bis 225 % der Grundversicherungssumme
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
- für den 25 Prozent, nicht aber den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Summe,
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe.
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich im Einzelnen wie folgt (Invaliditätsgrad von / auf in Prozent):
- 25 → 25, 26 → 27, 27 → 29, 28 → 31, 29 → 33, 30 → 35, 31 → 37, 32 → 39, 33 → 41, 34 → 43
- 35 → 45, 36 → 47, 37 → 49, 38 → 51, 39 → 53, 40 → 55, 41 → 57, 42 → 59, 43 → 61, 44 → 63
- 45 → 65, 46 → 67, 47 → 69, 48 → 71, 49 → 73, 50 → 75, 51 → 78, 52 → 81, 53 → 84, 54 → 87
- 55 → 90, 56 → 93, 57 → 96, 58 → 99, 59 → 102, 60 → 105, 61 → 108, 62 → 111, 63 → 114, 64 → 117
- 65 → 120, 66 → 123, 67 → 126, 68 → 129, 69 → 132, 70 → 135, 71 → 138, 72 → 141, 73 → 144, 74 → 147
- 75 → 150, 76 → 153, 77 → 156, 78 → 159, 79 → 162, 80 → 165, 81 → 168, 82 → 171, 83 → 174, 84 → 177
- 85 → 180, 86 → 183, 87 → 186, 88 → 189, 89 → 192, 90 → 195, 91 → 198, 92 → 201, 93 → 204, 94 → 207
- 95 → 210, 96 → 213, 97 → 216, 98 → 219, 99 → 222, 100 → 225
Bei vereinbarter progressiver Invaliditätsstaffel bis 350 % der Grundversicherungssumme
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
- für den 25 Prozent, nicht aber den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe,
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Summe.
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich im Einzelnen wie folgt (Invaliditätsgrad von / auf in Prozent):
- 25 → 25, 26 → 28, 27 → 31, 28 → 34, 29 → 37, 30 → 40, 31 → 43, 32 → 46, 33 → 49, 34 → 52
- 35 → 55, 36 → 58, 37 → 61, 38 → 64, 39 → 67, 40 → 70, 41 → 73, 42 → 76, 43 → 79, 44 → 82
- 45 → 85, 46 → 88, 47 → 91, 48 → 94, 49 → 97, 50 → 100, 51 → 105, 52 → 110, 53 → 115, 54 → 120
- 55 → 125, 56 → 130, 57 → 135, 58 → 140, 59 → 145, 60 → 150, 61 → 155, 62 → 160, 63 → 165, 64 → 170
- 65 → 175, 66 → 180, 67 → 185, 68 → 190, 69 → 195, 70 → 200, 71 → 205, 72 → 210, 73 → 215, 74 → 220
- 75 → 225, 76 → 230, 77 → 235, 78 → 240, 79 → 245, 80 → 250, 81 → 255, 82 → 260, 83 → 265, 84 → 270
- 85 → 275, 86 → 280, 87 → 285, 88 → 290, 89 → 295, 90 → 300, 91 → 305, 92 → 310, 93 → 315, 94 → 320
- 95 → 325, 96 → 330, 97 → 335, 98 → 340, 99 → 345, 100 → 350
Bei vereinbarter progressiver Invaliditätsstaffel bis 500 % der Grundversicherungssumme
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
- für den 25 Prozent, nicht aber den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe,
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die achtfache Summe.
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich im Einzelnen wie folgt (Invaliditätsgrad von / auf in Prozent):
- 25 → 25, 26 → 28, 27 → 31, 28 → 34, 29 → 37, 30 → 40, 31 → 43, 32 → 46, 33 → 49, 34 → 52
- 35 → 55, 36 → 58, 37 → 61, 38 → 64, 39 → 67, 40 → 70, 41 → 73, 42 → 76, 43 → 79, 44 → 82
- 45 → 85, 46 → 88, 47 → 91, 48 → 94, 49 → 97, 50 → 100, 51 → 108, 52 → 116, 53 → 124, 54 → 132
- 55 → 140, 56 → 148, 57 → 156, 58 → 164, 59 → 172, 60 → 180, 61 → 188, 62 → 196, 63 → 204, 64 → 212
- 65 → 220, 66 → 228, 67 → 236, 68 → 244, 69 → 252, 70 → 260, 71 → 268, 72 → 276, 73 → 284, 74 → 292
- 75 → 300, 76 → 308, 77 → 316, 78 → 324, 79 → 332, 80 → 340, 81 → 348, 82 → 356, 83 → 364, 84 → 372
- 85 → 380, 86 → 388, 87 → 396, 88 → 404, 89 → 412, 90 → 420, 91 → 428, 92 → 436, 93 → 444, 94 → 452
- 95 → 460, 96 → 468, 97 → 476, 98 → 484, 99 → 492, 100 → 500
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Hat ein Unfall zu einer Invalidität von mindestens 30 % geführt, werden die folgenden innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten bis zur Höhe von 3.000 EURO übernommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind:
- behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person;
- behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung;
- Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl);
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inklusive der Kosten für Unterbringung und Verpflegung;
- Anschaffung eines Blindenhundes.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Vorschusszahlung
Eine Vorschusszahlung vor Abschluss der Heilbehandlung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall kann auch ohne Vereinbarung einer Todesfallsumme beantragt werden. Die Vorschusszahlung ist auf maximal 5 % der Invaliditätsgrundsumme begrenzt.
Verdienstausfall bei Begutachtung
Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall bei durch uns veranlassten Untersuchungen nicht konkret nachgewiesen, so wird ein fester Betrag erstattet. Dieser entspricht dem zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültigen Jahres-Bruttobeitrag, höchstens jedoch 500 EURO je Unfallereignis.
Was bedeutet das konkret?
Im Comfort-Schutz bekommen Sie mehr Zeit, eine Invalidität geltend zu machen, nämlich 18 Monate ab dem Unfall. Eine Kürzung wegen mitwirkender Krankheiten oder Gebrechen erfolgt erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent, und für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Körperteilen gelten verbesserte Prozentsätze. Je nach vereinbarter progressiver Staffel kann sich die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden bis auf 225, 350 oder 500 Prozent der Grundversicherungssumme steigern. Zusätzlich werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis 3.000 Euro übernommen, es ist eine Vorschusszahlung möglich und bei Untersuchungen wird ein Verdienstausfall erstattet.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, eine Invalidität zu melden?
Die Frist zur Geltendmachung einer Invalidität beträgt im Comfort-Schutz 18 Monate, gerechnet ab dem Unfalltag.
Ab wann werden Leistungen wegen einer Vorerkrankung gekürzt?
Eine Kürzung erfolgt nur, wenn der Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 50 % beträgt.
Wie hoch kann die Invaliditätsleistung durch die progressive Staffel steigen?
Je nach vereinbarter progressiver Invaliditätsstaffel steigt die Leistung bei einem Invaliditätsgrad von 100 % auf bis zu 225 %, 350 % oder 500 % der Grundversicherungssumme.
Welche Kosten werden bei einer schweren Invalidität zusätzlich übernommen?
Ab einer Invalidität von mindestens 30 % werden innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis 3.000 EURO übernommen, etwa für den behindertengerechten Umbau von Pkw oder Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel, Umschulungskosten oder die Anschaffung eines Blindenhundes.
Kann ich vor Abschluss der Heilbehandlung schon eine Zahlung erhalten?
Ja, innerhalb eines Jahres nach dem Unfall kann eine Vorschusszahlung beantragt werden – auch ohne vereinbarte Todesfallsumme. Sie ist auf höchstens 5 % der Invaliditätsgrundsumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Comfort 2017