Bei der Ammerländer Unfallversicherung erhalten Familien im Schutz beitragsfreie Zusatzleistungen für versicherte Kinder: einen Kostenzuschuss von 50 Euro pro Rooming-in-Übernachtung im Krankenhaus für bis zu 10 Nächte, Versicherungsschutz bei Vergiftungen, Verätzungen und Unfällen mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern, eine Beitragsbefreiung im Todesfall des Versicherungsnehmers sowie eine Vollwaisenrente und Unterstützung durch Haushaltshilfe.
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird für höchstens 10 Übernachtungen ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 50 Euro gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Es besteht Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person das Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine Straftat im Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges ohne Führerschein vorliegt. Voraussetzung ist, dass keine weitere Straftat begangen worden ist.
Unfälle, die aufgrund unerlaubten Fahrens eines Pkw entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vergiftungen und Verätzungen
Für das versicherte Kind, das zum Zeitpunkt des Unfalls das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht Versicherungsschutz infolge von Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Verätzungen auf der Haut bzw. Schleimhaut sowie in Mund- oder Rachenraum, Speiseröhre, Magen und Darm und im Augenbereich gelten ebenfalls als Unfallereignis.
Vergiftungen und Verätzungen, die durch Drogeneinfluss entstehen, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gesundheitsschäden durch selbstgebaute Feuerwerkskörper
Wenn der Unfall durch Herstellung oder Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper entstanden ist, besteht Versicherungsschutz. Ausgenommen ist der Fall, dass mit dem Feuerwerkskörper eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
Beitragsbefreiung im Todesfall des Versicherungsnehmers
Falls Sie während der Wirksamkeit des Vertrages versterben und bei Beginn der Versicherung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wird der Versicherungsschutz für die im Rahmen des Vertrages versicherten Kinder beitragsfrei gestellt. Maßgeblich sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen.
Die Beitragsbefreiung gilt jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil bei uns versichert ist.
Die Beitragsbefreiung gilt nicht, wenn die Todesursache ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis war.
Doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile
Sterben infolge eines Unfalles beide durch diesen Vertrag versicherten Eltern und sind die Kinder bezugsberechtigt oder durch Erbschein als Erben bestätigt, so zahlen wir die doppelte Todesfallsumme. Es gelten jedoch maximal unsere Höchstsummen.
Vollwaisenrente
Versterben beide durch diesen Vertrag versicherten Elternteile innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses, zahlen wir eine Vollwaisenrente an alle versicherten minderjährigen Kinder.
Die Vollwaisenrente gewähren wir jährlich in Höhe des fünfzigfachen Brutto-Jahresbeitrages, der für die Unfallversicherung des jeweiligen Kindes zum Unfallzeitpunkt aufgewendet würde, höchstens jedoch 10.000 Euro pro Jahr und Kind.
Die Vollwaisenrente wird letztmalig für das Jahr gezahlt, in dem das jeweilige Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Haushaltshilfe, Kindermädchen
Ist der beaufsichtigende Elternteil aufgrund eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes nicht in der Lage, für die erforderliche Versorgung und Beaufsichtigung des Kindes zu sorgen, oder an den Folgen eines Unfalles verstorben, so übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe, ein Kindermädchen oder eine Tagesmutter in Höhe von 30 Euro pro Tag, maximal jedoch für 100 Tage.
Voraussetzung ist, dass sowohl der beaufsichtigende Elternteil als auch das Kind im Rahmen dieses Vertrages versichert sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Comfort-Schutz enthält mehrere zusätzliche Leistungen rund um versicherte Kinder. Übernachtet ein Elternteil beim Kind im Krankenhaus, gibt es einen Zuschuss; auch Vergiftungen, Verätzungen und Unfälle mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern können unter bestimmten Bedingungen versichert sein. Verstirbt der Versicherungsnehmer, wird der Schutz für die Kinder beitragsfrei; sterben beide Elternteile durch einen Unfall, gibt es eine doppelte Todesfallleistung und eine Vollwaisenrente. Zudem werden bei Krankenhausaufenthalt oder Tod des beaufsichtigenden Elternteils Kosten für eine Betreuung des Kindes übernommen.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es, wenn ein Elternteil beim verunfallten Kind im Krankenhaus übernachtet?
Bei medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung des Kindes und Rooming-in eines Elternteils wird für höchstens 10 Übernachtungen ein pauschaler Kostenzuschuss von 50 Euro gezahlt. Bestehen mehrere Verträge für das Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Sind Vergiftungen bei Kindern über die Unfallversicherung abgedeckt?
Ja, für ein Kind, das zum Unfallzeitpunkt das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht Schutz bei Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sowie bei bestimmten Verätzungen. Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen und Verätzungen durch Drogeneinfluss.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz der Kinder, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Verstirbt der Versicherungsnehmer und hatte er bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird der Schutz für die versicherten Kinder mit den geltenden Versicherungssummen beitragsfrei gestellt – bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil versichert ist; bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen gilt die Beitragsbefreiung nicht.
Wie hoch ist die Vollwaisenrente, wenn beide Eltern versterben?
Versterben beide versicherten Elternteile innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses, wird jährlich eine Vollwaisenrente in Höhe des fünfzigfachen Brutto-Jahresbeitrages des jeweiligen Kindes gezahlt, höchstens jedoch 10.000 Euro pro Jahr und Kind. Sie wird letztmalig für das Jahr gezahlt, in dem das Kind 18 Jahre alt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Comfort 2017