Wer bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht ein Risiko unwissentlich in mehreren Versicherungsverträgen abgesichert hat, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Dieses Recht besteht nur einen Monat ab Kenntnis der Mehrfachversicherung, danach erlischt es.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht. Die Frist beginnt, sobald er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Hat der Versicherungsnehmer davon nichts gewusst, darf er verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dafür hat er nach Kenntnis der Doppelversicherung nur einen Monat Zeit. Die Aufhebung greift, sobald seine Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Welchen Vertrag kann ich bei einer unbewussten Mehrfachversicherung aufheben lassen?
Ist die Mehrfachversicherung entstanden, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die entsprechende Erklärung dem Versicherer zugeht.
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