Bei Unzufriedenheit mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht können sich Kundinnen und Kunden an mehrere Stellen wenden: an den kostenfreien Versicherungsombudsmann für Verbraucher, an die Versicherungsaufsicht BaFin, an das Gericht sowie an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers. So bleibt der Weg zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten offen.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- - Beschwerdemanagement -
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Ergebnis einer Verhandlung nicht einverstanden sind, haben Sie mehrere Wege, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie die kostenfreie und unabhängige Schlichtungsstelle des Versicherungsombudsmanns einschalten, an dessen Verfahren der Versicherer teilnimmt. Zusätzlich können Sie die Aufsichtsbehörde BaFin kontaktieren, das Gericht anrufen oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers wenden.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden bin?
Ihnen stehen mehrere Beschwerdemöglichkeiten offen: der Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Kostet die Schlichtung durch den Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen konkreten Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer wenden?
Ja. Unabhängig von den anderen Möglichkeiten steht Ihnen jederzeit die interne Beschwerdestelle des Versicherers, das Beschwerdemanagement in Westerstede, zur Verfügung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026