Nach einem Versicherungsfall in der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss in Textform binnen eines Monats zugehen und wird je nach Kündigendem zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach bestimmten Ereignissen im Zusammenhang mit einem Schaden dürfen beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Das gilt, wenn der Versicherer gezahlt hat, eine Freistellung zu Unrecht abgelehnt wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage zugestellt wird. Die Kündigung muss in Textform und innerhalb eines Monats erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder auf Wunsch später; kündigt der Versicherer, wirkt sie erst einen Monat nach Zugang.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf der Vertrag nach einem Schaden gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Wie und bis wann muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann ist eine Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Die Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
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