Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung werden die Beiträge im Voraus gezahlt – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode beträgt grundsätzlich ein Jahr, bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie dieser.
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt. Das geschieht entweder durch laufende Zahlungen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – oder als Einmalbeitrag.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren Beitrag immer im Voraus und können dabei zwischen verschiedenen Zahlweisen wählen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmalige Zahlung. Für die Beitragsberechnung wird eine Versicherungsperiode zugrunde gelegt, die in der Regel ein Jahr umfasst. Nur wenn der Vertrag von vornherein kürzer als ein Jahr läuft, ist die Versicherungsperiode entsprechend kürzer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung im Voraus – als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder alternativ als Einmalbeitrag.
Wann muss der Beitrag gezahlt werden?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Sie beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026