Bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht tritt bei Veräußerung eines Unternehmens der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt dessen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Beide Seiten haben ein Kündigungsrecht mit Monatsfrist, Veräußerer und Erwerber haften gemeinsam für den Beitrag, und die Veräußerung muss unverzüglich in Textform angezeigt werden.
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten und die Kündigung in Textform (zum Beispiel E-Mail oder Brief) erklären. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag in Textform zu kündigen. Er kann dies mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode tun. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kennt der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, erlischt das Recht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (zum Beispiel E-Mail oder Brief) anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Verkauft der Versicherungsnehmer sein Unternehmen, übernimmt der Erwerber automatisch dessen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag – das gilt auch bei Nießbrauch, Pacht oder ähnlichen Verhältnissen. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Bis zur Kündigung haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsvertrag, wenn das versicherte Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch, wenn das Unternehmen durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis übernommen wird.
Welche Kündigungsfristen gelten nach einer Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis einen Monat nach Kenntniserlangung.
Wer muss nach dem Verkauf den Beitrag zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner für den Beitrag. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Er bleibt jedoch leistungspflichtig, wenn ihm die Veräußerung bereits bekannt war oder wenn seine Kündigungsfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026