Beim Forderungsausfallrisiko der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht sind bestimmte Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgenommen: etwa Schäden an Luft- und Wasserfahrzeugen, an Immobilien sowie an beruflich oder betrieblich genutzten Sachen. Ebenso wenig ersetzt werden Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung sowie Ansprüche, für die ein anderer Versicherer oder ein Sozialleistungsträger einzustehen hat.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an:
- Luft- und Wasserfahrzeugen;
- Immobilien;
- Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
- Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung;
- Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs;
- Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
- Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (zum Beispiel der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers), oder zu deren Ersatz ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat. Das gilt auch, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.
Was bedeutet das konkret?
Das Forderungsausfallrisiko greift nicht bei jedem Schaden. Nicht abgesichert sind Schäden an Luft- und Wasserfahrzeugen, an Immobilien sowie an Sachen, die dem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind. Außerdem zahlt der Versicherer nicht für Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Rechtsverfolgungskosten, für Forderungen aus einem Forderungsübergang, für Ansprüche wegen versäumter Einwendungen oder Rechtsmittel sowie für Schäden, die ein anderer Versicherer oder ein Sozialleistungsträger zu ersetzen hat.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Immobilien oder Fahrzeugen über das Forderungsausfallrisiko abgesichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden an Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Immobilien sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Werden Verzugszinsen oder Vertragsstrafen erstattet?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherer oder ein Sozialleistungsträger für den Schaden aufkommen muss?
Für Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer (zum Beispiel der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder ein Sozialversicherungs- bzw. Sozialleistungsträger verpflichtet ist, besteht kein Anspruch. Das gilt auch für Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche Ansprüche von Dritten.
Sind beruflich oder betrieblich genutzte Sachen mitversichert?
Nein. Schäden an Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind, sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026