Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die eine Person vorsätzlich herbeigeführt hat – die Versicherungsansprüche aller Beteiligten, die so gehandelt haben, sind dann ausgeschlossen, sofern der Versicherungsschein oder seine Nachträge nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen.
Diese allgemeinen Ausschlüsse gelten, sofern im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. In diesem Fall sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden mit Absicht verursacht, erhält dafür keinen Versicherungsschutz. Dieser Ausschluss betrifft die Ansprüche aller Personen, die vorsätzlich gehandelt haben. Etwas anderes gilt nur, wenn dies im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen ausdrücklich festgelegt ist.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich einen Schaden absichtlich verursache?
Nein. Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Kann von diesem Ausschluss abgewichen werden?
Ja, wenn im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Für wen gilt der Ausschluss bei vorsätzlichen Schäden?
Er gilt für die Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026