Wer über die Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht versichert ist, erhält Schutz bei Haftpflichtansprüchen, die aus einer Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten entstehen. Damit sind Schäden abgedeckt, die durch solche Rechtsverletzungen verursacht werden.
Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Haftpflichtansprüche, die entstehen, wenn Persönlichkeits- oder Namensrechte verletzt werden. Fordert jemand wegen eines solchen Schadens Ersatz, greift dieser Schutz.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche wegen einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten mitversichert?
Ja, versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Was gilt bei einer Namensrechtsverletzung?
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Namensrechtsverletzungen sind ebenfalls versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026