Wer von einem anderen Versicherer zur Ammerländer Versicherung VVaG in die Privathaftpflichtversicherung wechselt, muss sich um schlechteren Schutz keine Sorgen machen: War die versicherte Person durch den Vorvertrag beim früheren Versicherer besser gestellt, reguliert die Ammerländer den Schadensfall nach den Bedingungen des letzten Standes des direkten Vorvertrags. Diese Besitzstandsgarantie greift unter bestimmten Voraussetzungen wie lückenlosem Versicherungsschutz und ist zugleich für mehrere Bereiche wie Auslandsschäden, berufliche Risiken oder Vorsatz ausgeschlossen.
Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die versicherte Person durch die Vertragsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, reguliert die Ammerländer Versicherung VVaG nach den Vertragsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags.
In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur, soweit
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
- die Vorversicherung bei Antragsstellung angegeben wurde;
- die bei der Ammerländer Versicherung VVaG versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt;
- beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- im Ausland vorkommenden Schadensereignissen;
- beruflichen und gewerblichen Risiken;
- Vorsatz;
- vertraglicher Haftung;
- Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Assistance-Dienstleistungen;
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- Risiken, für die der Versicherer eine gesonderte Zulassung benötigt (z. B. Rechtsschutz, Kfz, Luftfahrzeuge).
Was bedeutet das konkret?
Wer zur Ammerländer Versicherung VVaG wechselt, verliert durch die Besitzstandsgarantie keinen Schutz, den der frühere Vertrag geboten hätte. War die versicherte Person beim Vorversicherer besser gestellt, wird nach den Bedingungen des letzten Standes des direkten Vorvertrags reguliert. Dafür muss der Versicherungsnehmer die Bedingungen des Vorversicherers vorlegen. Die Garantie greift nur bei lückenlosem Versicherungsschutz und angegebener Vorversicherung; für bestimmte Bereiche wie Auslandsschäden, berufliche Risiken oder Vorsatz gilt sie nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein alter Vertrag beim Vorversicherer besseren Schutz bot?
Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die versicherte Person durch den Vorvertrag beim vorherigen Versicherer besser gestellt gewesen wäre, reguliert die Ammerländer Versicherung VVaG nach den Bedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags.
Muss ich für die Besitzstandsgarantie etwas nachweisen?
Ja. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Unter welchen Voraussetzungen gilt die Besitzstandsgarantie?
Sie gilt nur, soweit ununterbrochen Versicherungsschutz bestand, die Vorversicherung bei Antragstellung angegeben wurde, die bei der Ammerländer versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt und beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben.
Für welche Schäden gilt die Besitzstandsgarantie nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für im Ausland vorkommende Schadensereignisse, berufliche und gewerbliche Risiken, Vorsatz, vertragliche Haftung, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, Assistance-Dienstleistungen, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit sowie Risiken, für die der Versicherer eine gesonderte Zulassung benötigt (z. B. Rechtsschutz, Kfz, Luftfahrzeuge).
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026