Bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht muss der Versicherungsnehmer beim Lastschriftverfahren zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen; scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn er nach einer Zahlungsaufforderung in Textform unverzüglich zahlt. Bei selbst verschuldetem, wiederholt fehlgeschlagenem Einzug darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bankgebühren weiterberechnen.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig. Voraussetzung ist, dass sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag per Lastschrift eingezogen wird, muss zum Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto sein. Klappt der Einzug ohne Schuld des Versicherungsnehmers nicht, gilt die Zahlung trotzdem als rechtzeitig, sofern er nach einer schriftlichen oder elektronischen Aufforderung sofort zahlt. Scheitert der Einzug dagegen wiederholt aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen und die Bankgebühren weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin beachten?
Der Versicherungsnehmer muss zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja, wenn der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, dass Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können. Der Versicherer darf dann das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen und muss darin auf die Pflicht hinweisen, ausstehende und künftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Wer trägt die Bankgebühren bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026