Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht auch für Versicherungsfälle im Ausland abgesichert, sofern eine inländische Korrespondenzanschrift und ein deutsches Konto für den Beitragseinzug bestehen. Gedeckt sind Schäden, die auf ein Inlandsrisiko zurückgehen, sowie vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu zehn Jahren; zudem stellt der Versicherer bei behördlich angeordneter Kaution einen Betrag bis 100.000 Euro bereit.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei Schäden im Ausland ist, dass eine Korrespondenzanschrift im Inland vorhanden ist und die Beiträge von einem deutschen Konto abgebucht werden können. Unter diesen Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle versichert, wenn diese:
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb Europas eingetreten sind – maximal bis zu 10 Jahren.
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn. Hinzu kommen die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII sowie die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung – nicht dem Eigentum – von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers zu dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000,- EURO zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von der Ammerländer Versicherung zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die im Ausland entstehen – vorausgesetzt, es gibt eine Anschrift im Inland und die Beiträge lassen sich von einem deutschen Konto einziehen. Gedeckt sind Fälle, die auf ein Inlandsrisiko zurückgehen, sowie vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu zehn Jahren. Zusätzlich übernimmt der Versicherer bei einer behördlich angeordneten Kaution einen Betrag bis 100.000 Euro, der jedoch mit einer späteren Schadenersatzzahlung verrechnet oder unter bestimmten Umständen zurückgefordert wird.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für den Auslandsschutz erfüllt sein?
Es muss eine Korrespondenzanschrift im Inland vorhanden sein und die Beiträge müssen von einem deutschen Konto abgebucht werden können.
Wie lange bin ich bei einem Aufenthalt außerhalb Europas versichert?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb Europas besteht Versicherungsschutz für maximal bis zu 10 Jahren.
Was zählt beim Geltungsbereich alles zu Europa?
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn sowie die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Übernimmt der Versicherer eine im Ausland verlangte Kaution?
Ja. Muss durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aus der gesetzlichen Haftpflicht hinterlegt werden, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Dieser wird auf eine Schadenersatzzahlung angerechnet; ein zu hoher oder verfallener Betrag ist zurückzuzahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026