Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Sportausübung mitversichert – allerdings nicht ohne Grenzen: Für Schäden aus jagdlicher Betätigung sowie aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen samt zugehörigem Renntraining besteht kein Versicherungsschutz.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung,
- der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie einem zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Sport ein Schaden entsteht, für den der Versicherungsnehmer gesetzlich haftet, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Ausgenommen sind jedoch Schäden aus jagdlicher Betätigung. Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie aus einem Renntraining, das der Veranstalter organisiert oder vorgeschrieben hat und bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Häufige Fragen
Ist die Haftpflicht bei der Ausübung von Sport mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei einer jagdlichen Betätigung?
Nein, Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden bei der Teilnahme an Rennen versichert?
Nein, Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sind ausgeschlossen – ebenso ein vom Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training zur Vorbereitung des Rennens, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026