Wer bei der Ammerländer Versicherung eine Privathaftpflicht hat, muss nach Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber den früheren Angaben verändert hat – auf dieser Grundlage wird der Beitrag angepasst. Falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers können eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds nach sich ziehen, und wer die Mitteilung versäumt, riskiert eine Nachzahlung.
Der Versicherungsnehmer muss nach entsprechender Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Versicherungsnehmer dazu aufgefordert, muss er innerhalb eines Monats melden, ob sich am versicherten Risiko etwas geändert hat; dementsprechend wird der Beitrag angepasst. Macht er falsche Angaben zu seinen Gunsten, kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds fällig werden, sofern ihn ein Verschulden trifft. Meldet er die Änderung gar nicht rechtzeitig, kann der Versicherer eine zusätzliche Beitragszahlung verlangen. Zu viel gezahlte Beiträge werden nur erstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Die Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Was gilt, wenn ich die Mitteilung ganz versäume?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den betreffenden Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe des bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
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