Die Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung greift bei Schadenereignissen, die innerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten. Damit ist geregelt, in welchen Ländern der Versicherungsschutz räumlich gilt.
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union eintreten. Ebenso gilt der Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in der Schweiz, in Norwegen, in Island oder in Liechtenstein eintreten.
Diese Regelung gilt abweichend von der übrigen Bestimmung zum räumlichen Geltungsbereich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die innerhalb der genannten Länder passieren. Dazu zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, in Island oder in Liechtenstein eintreten.
Sind Schäden in der Schweiz oder in Norwegen mitversichert?
Ja, für Schadenereignisse in der Schweiz und in Norwegen besteht Versicherungsschutz. Das gilt ebenso für Island und Liechtenstein.
Gilt der Schutz auch außerhalb der EU?
Neben den EU-Mitgliedsstaaten besteht Versicherungsschutz auch in der Schweiz, in Norwegen, in Island und in Liechtenstein. Weitere Länder werden in diesem Abschnitt nicht genannt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026