Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung bleibt der Versicherungsschutz auch dann in vollem Umfang erhalten, wenn eine Obliegenheit versehentlich verletzt wurde – vorausgesetzt, die Erfüllung wird nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt.
Der Versicherungsschutz bleibt bei einer versehentlichen Obliegenheitsverletzung in vollem Umfang bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erfüllung der Obliegenheit unverzüglich nachgeholt wird, sobald die Verletzung erkannt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit versehentlich, verliert er dadurch nicht seinen Versicherungsschutz. Entscheidend ist, dass er die versäumte Pflicht sofort nachholt, sobald ihm der Fehler auffällt. In diesem Fall besteht der Schutz in vollem Umfang weiter.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit aus Versehen verletze?
Der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen, wenn die Obliegenheit versehentlich verletzt wurde.
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, damit der Schutz trotz Versäumnis erhalten bleibt?
Die Erfüllung der Obliegenheit muss unverzüglich nachgeholt werden, sobald die Verletzung erkannt wird.
Gilt der volle Versicherungsschutz auch bei einer versehentlichen Obliegenheitsverletzung?
Ja, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen, sofern die Obliegenheit nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026