Wer über die Ammerländer Versicherung privathaftpflichtversichert ist, hat beim Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge Versicherungsschutz: etwa bei Booten ohne Motor und Segel, fremden Segelbooten ohne Motor, Windsurfbrettern, nur gelegentlich genutzten motorisierten Wassersportfahrzeugen ohne behördliche Erlaubnis sowie eigenen Segelbooten bis 15 qm und Motorbooten bis 15 PS. Geregelt ist zudem, wann der Schutz auch dann greift, wenn man nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftet.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich der folgenden Wasserfahrzeuge verursacht werden:
- eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze
- fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze
- eigene und fremde Windsurfbretter
- eigene und fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
- eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann
- eigene oder fremde Motorboote mit einer Motorstärke bis maximal 15 PS/11,03 kW, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht
- fremde Motorboote, auch wenn für das Führen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, sofern es sich nur um den gelegentlichen Gebrauch des fremden Fahrzeugs handelt und soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für Schäden durch den Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge. Dazu zählen unter anderem motor- und segellose Boote, fremde Segelboote ohne Motor, Windsurfbretter, nur gelegentlich genutzte motorisierte Wassersportfahrzeuge ohne erforderliche behördliche Erlaubnis, eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche und Motorboote bis 15 PS/11,03 kW. Bei einigen Punkten gilt der Schutz nur, wenn kein anderweitiger Haftpflichtschutz besteht. Zusätzlich besteht Schutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen wird.
Häufige Fragen
Sind Motorboote in der Privathaftpflicht mitversichert?
Eigene oder fremde Motorboote sind bis zu einer Motorstärke von maximal 15 PS/11,03 kW mitversichert, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Fremde Motorboote sind auch bei erforderlicher behördlicher Erlaubnis versichert, wenn sie nur gelegentlich gebraucht werden und kein anderweitiger Haftpflichtschutz erlangt werden kann.
Gilt der Schutz auch für ein eigenes Segelboot?
Ja, für eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann.
Sind motorisierte Wassersportfahrzeuge versichert?
Eigene und fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren sind versichert, soweit sie nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Besteht Schutz, wenn ich nicht Eigentümer oder Führer des Boots bin?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026