Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Zu beachten sind dabei jedoch die Regelungen für den Fall, dass der Erst- oder Einmalbeitrag verspätet oder gar nicht gezahlt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Allerdings gelten dafür die besonderen Regelungen, die greifen, wenn der erste oder der einmalige Beitrag zu spät oder nicht gezahlt wird.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der angegebene Beginn immer uneingeschränkt?
Nein. Es gelten vorbehaltlich die Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
In diesem Fall greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Die genauen Auswirkungen hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026