Wenn der Ammerländer Versicherung Privathaftpflicht-Versicherte durch einen Dritten geschädigt werden und dieser Dritte den Schadensersatz wegen festgestellter Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit nicht leisten kann, greift die Forderungsausfalldeckung. Sie zahlt, wenn die Durchsetzung der Forderung gegen den Schädiger gescheitert ist – und zwar in dem Umfang, in dem der Schädiger selbst über eine Privathaftpflicht abgesichert wäre. Eingeschlossen sind auch Ansprüche aus privater Hunde- oder Pferdehaltung des Schädigers sowie Ansprüche aus vorsätzlichem Handeln des Dritten.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall). Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der wegen des Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil seine Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit festgestellt worden ist, und
- die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert.
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat. Der Dritte muss dafür aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet sein (schädigender Dritter).
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der geregelten Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Deshalb finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten.
Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, bei denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers (des Dritten) zugrunde liegt.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, dieser Schädiger aber nachweislich zahlungs- oder leistungsunfähig ist und die Forderung gegen ihn nicht durchgesetzt werden kann. Der Versicherer leistet dann so, als hätte der Schädiger selbst die Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers – mit denselben Risikobeschreibungen und Ausschlüssen. Berufliche oder gewerbliche Schäden des Schädigers sind ausgeschlossen. Mitversichert sind dagegen Ansprüche aus privater Hunde- oder Pferdehaltung des Schädigers sowie Ansprüche aus dessen vorsätzlichem Handeln.
Häufige Fragen
Wann leistet die Forderungsausfalldeckung überhaupt?
Sie leistet, wenn eine versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird, dieser Dritte den Schadensersatz wegen festgestellter Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit nicht erbringen kann und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.
In welchem Umfang zahlt der Versicherer?
Der Versicherer leistet in dem Umfang, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte selbst Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Dabei gelten für den Schädiger dieselben Risikobeschreibungen und Ausschlüsse wie für den Versicherungsnehmer.
Sind Schäden mitversichert, die der Schädiger beruflich verursacht hat?
Nein. Es besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
Greift der Schutz auch bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers oder bei Hunden und Pferden?
Ja. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026