Die Ammerländer Versicherung schließt in ihrer Privathaftpflicht auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ein, wenn sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert. Ausgenommen bleiben versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Fälle, in denen sich das versicherte Risiko nachträglich erhöht oder erweitert. Ausgenommen sind jedoch versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko dadurch, dass sich Rechtsvorschriften ändern oder neue erlassen werden, ist dies ebenfalls mitversichert. Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, sofern er das Kündigungsrecht rechtzeitig ausübt.
Häufige Fragen
Sind auch spätere Erweiterungen des versicherten Risikos abgesichert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind von diesem Schutz ausgenommen?
Nicht mitversichert sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Auch Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind versichert. Der Versicherer darf das Versicherungsverhältnis dann jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer bei einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026