Bietet zum Zeitpunkt eines Schadensereignisses ein anderer, in Deutschland zugelassener Versicherer eine allgemein zugängliche Privathaftpflichtversicherung mit besseren Leistungen an, zieht die Ammerländer Versicherung im Schadensfall nach: Sie erweitert den Leistungsumfang, hebt Entschädigungsgrenzen an oder senkt Selbstbeteiligungen. Wer davon profitieren will, muss die besseren Bedingungen schriftlich nachweisen – und für bestimmte Risiken wie Auslandsschäden, berufliche Tätigkeiten oder Vorsatz gilt die Garantie nicht.
Bietet zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine allgemein zugängliche Privathaftpflichtversicherung an, die im Vergleich zur Ammerländer Versicherung
- einen weitergehenden Leistungsumfang,
- höhere Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder
- geringere Selbstbeteiligungen
hat, dann handelt die Ammerländer Versicherung im Schadensfall wie folgt:
- a) Sie erweitert den Versicherungsschutz um solche Leistungen.
- b) Sie erweitert Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers, jedoch höchstens bis zu der diesem Vertrag zugrunde liegenden generellen Versicherungssumme.
- c) Sie reduziert Selbstbeteiligungen auf die Höhe solcher eines anderweitigen Vertrages. Das gilt nicht, wenn es sich um eine generelle, zum Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung handelt.
Dies gilt nicht für beitragspflichtige Leistungserweiterungen des anderen Versicherers sowie für andere Tarife der Ammerländer Versicherung.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen, höheren Entschädigungsgrenzen oder geringeren Selbstbeteiligungen schriftlich nachweist. Der Nachweis erfolgt in Form von Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Risikobeschreibungen.
Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:
- a) aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen;
- b) wegen der Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus;
- c) aufgrund beruflicher und gewerblicher Risiken;
- d) wegen Vorsatz;
- e) wegen vertraglicher Haftung;
- f) wegen Eigenschäden (auch Forderungsausfall);
- g) aufgrund des Haltens und des Gebrauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
- h) wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind;
- i) wegen Assistance- und sonstiger versicherungsfremder Dienstleistungen;
- j) aus oder infolge von Geothermiebohrungen;
- k) aus Schäden, die durch Krankheitsübertragungen auf Mensch und Tier herbeigeführt wurden;
- l) für Risiken, für die der Versicherer eine gesonderte Zulassung benötigt (z. B. Rechtsschutz, Kfz, Luftfahrzeuge).
Der mitversicherte Personenkreis kann durch die Leistungsgarantie nicht erweitert werden.
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Ammerländer Versicherung können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Die Best-Leistungsgarantie sorgt dafür, dass die Ammerländer Versicherung im Schadensfall so gut leistet wie ein anderer deutscher Anbieter mit einer besseren, allgemein zugänglichen Privathaftpflichtversicherung. Sie erweitert dann den Leistungsumfang, hebt Entschädigungsgrenzen an oder senkt Selbstbeteiligungen – die Erhöhung der Grenzen ist aber durch die eigene Versicherungssumme gedeckelt. Voraussetzung ist ein schriftlicher Nachweis der besseren Bedingungen. Für bestimmte Bereiche wie Auslandsschäden, berufliche oder gewerbliche Risiken, Vorsatz und einige weitere Fälle gilt die Garantie nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer bessere Privathaftpflicht-Leistungen anbietet?
Bietet ein in Deutschland zugelassener Versicherer zum Zeitpunkt des Schadensereignisses eine allgemein zugängliche Privathaftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen oder geringeren Selbstbeteiligungen an, erweitert die Ammerländer Versicherung im Schadensfall ihren Schutz entsprechend – bei den Entschädigungsgrenzen jedoch höchstens bis zur generellen Versicherungssumme dieses Vertrages.
Muss ich die besseren Leistungen des anderen Anbieters belegen?
Ja. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen, höheren Entschädigungsgrenzen oder geringeren Selbstbeteiligungen schriftlich nachweist – in Form von Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Risikobeschreibungen.
Für welche Fälle gilt die Best-Leistungsgarantie nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus Auslandsschäden, aus Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus, aus beruflichen und gewerblichen Risiken, wegen Vorsatz, vertraglicher Haftung, Eigenschäden, dem Gebrauch versicherungspflichtiger Fahrzeuge, Asbestschäden, Geothermiebohrungen, Krankheitsübertragungen sowie Risiken, die eine gesonderte Zulassung erfordern. Auch der mitversicherte Personenkreis kann nicht erweitert werden.
Kann die Klausel gekündigt werden?
Ja, sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Ammerländer Versicherung können die Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang zum selben Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026