Bei der Ammerländer Versicherung Privathaftpflicht sind auch Sachschäden abgedeckt, die mitversicherte Personen sich untereinander zufügen – bis maximal 2.500 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr, wenn eine Anschaffungsrechnung mit Vor- und Zunamen des Geschädigten vorgelegt wird. Für elektrische Geräte, Brillen sowie Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeuge gilt dieser Schutz jedoch nicht.
Versicherungsschutz besteht auch für Sachschäden von mitversicherten Personen untereinander.
Die Höchstentschädigung ist auf 2.500,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Es muss eine Anschaffungsrechnung mit Vor- und Zunamen des Geschädigten vorgelegt werden. Kann eine entsprechende Rechnung nicht vorgelegt werden, besteht kein Versicherungsschutz.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- elektrischen bzw. elektronischen Geräten aller Art;
- Brillen und sonstigen optischen Gläsern;
- Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen.
Es besteht keine Wahlmöglichkeit auf Entschädigung zum Neuwert. Zusätzlich ist die Entschädigung auf ein versichertes Schadenereignis innerhalb von 3 Jahren begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht eine mitversicherte Person einen Sachschaden bei einer anderen mitversicherten Person, ist dieser Schaden mitversichert. Die Leistung ist auf 2.500 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt, und es muss eine Anschaffungsrechnung mit Vor- und Zunamen des Geschädigten vorliegen. Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten, Brillen und optischen Gläsern sowie Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen sind nicht abgedeckt. Eine Entschädigung zum Neuwert ist nicht möglich, und es wird nur ein Schadenereignis innerhalb von drei Jahren ersetzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung bei Sachschäden mitversicherter Personen untereinander?
Die Höchstentschädigung beträgt 2.500,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Welche Nachweise sind für einen Schaden erforderlich?
Es muss eine Anschaffungsrechnung mit Vor- und Zunamen des Geschädigten vorgelegt werden. Ohne eine entsprechende Rechnung besteht kein Versicherungsschutz.
Welche Gegenstände sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden an elektrischen bzw. elektronischen Geräten aller Art, an Brillen und sonstigen optischen Gläsern sowie an Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen.
Wird der Schaden zum Neuwert ersetzt?
Nein, es besteht keine Wahlmöglichkeit auf Entschädigung zum Neuwert. Zudem ist die Entschädigung auf ein versichertes Schadenereignis innerhalb von 3 Jahren begrenzt.
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