Bei der Ammerländer Versicherung ist in der Privathaftpflicht das Abhandenkommen fremder Schlüssel oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion mitversichert – etwa zu Gebäuden, Räumen, Wohnungen, Tresoren, Schließfächern oder fremden Fahrzeugen wie Miet- und Leasingfahrzeugen. Ersetzt werden unter anderem der Ersatz der Schlüssel, ein notwendiger Austausch der Schließanlage, vorübergehende Notmaßnahmen und die Gebäudebewachung bis zu 14 Tagen. Bestimmte Ansprüche, etwa Folgeschäden nach einem Einbruch, bleiben ausgeschlossen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion. Das gilt für Schlüssel und Code-Karten zu Gebäuden, Räumen, Wohnungen, Tresoren, Schließfächern und für fremde Fahrzeuge (z. B. Miet- und Leasingfahrzeuge). Voraussetzung ist, dass sie sich aus privaten Gründen im rechtmäßigen Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Ebenfalls mitversichert sind fremde Schlüssel oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion, die sich aus beruflichen oder ehrenamtlichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten;
- für einen notwendigen Austausch der Schließanlagen;
- für vorübergehende Notmaßnahmen (Notschloss);
- für die Bewachung des Gebäudes bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Bei Verlust eigener Schlüssel zu einer Zentralschließanlage wird der auf die eigene Wohnung entfallende Anteil des Schadens abgezogen.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche:
- aus dem Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden;
- aus dem Verlust von Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen;
- aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs).
Was bedeutet das konkret?
Wenn dem Versicherungsnehmer fremde Schlüssel oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion verloren gehen, ist die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht mitversichert – sowohl bei privater als auch bei beruflicher, ehrenamtlicher oder vereinsbezogener Nutzung. Übernommen werden Kosten für Ersatzschlüssel, den Austausch der Schließanlage, ein Notschloss und die Gebäudebewachung für bis zu 14 Tage. Bei eigenen Schlüsseln zu einer Zentralschließanlage wird der Anteil für die eigene Wohnung abgezogen. Manche Ansprüche, etwa Folgeschäden nach einem Einbruch oder der Verlust von Möbelschlüsseln, sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einem Schlüsselverlust übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten, für einen notwendigen Austausch der Schließanlagen, für vorübergehende Notmaßnahmen wie ein Notschloss sowie für die Bewachung des Gebäudes bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts.
Sind auch beruflich genutzte fremde Schlüssel mitversichert?
Ja. Fremde Schlüssel oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion sind auch dann mitversichert, wenn sie sich aus beruflichen oder ehrenamtlichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Was gilt bei eigenen Schlüsseln zu einer Zentralschließanlage?
Bei Verlust eigener Schlüssel zu einer Zentralschließanlage wird der Anteil des Schadens abgezogen, der auf die eigene Wohnung entfällt.
Welche Ansprüche sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus dem Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber von Kunden oder Dritten überlassen wurden, aus dem Verlust von Möbelschlüsseln und sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen sowie aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, zum Beispiel wegen Einbruchs.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026