In der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers für Schäden durch Umwelteinwirkung abgedeckt – also für Schäden durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder andere Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ansprüche aus Gewässerschäden bleiben jedoch ausgeschlossen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch folgende Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- oder sonstige Erscheinungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn der Versicherungsnehmer gesetzlich für Schäden haftet, die durch Umwelteinwirkung entstehen. Als Umwelteinwirkung gilt dabei, wenn sich bestimmte Erscheinungen wie Stoffe, Geräusche, Strahlen, Gase oder Wärme in Boden, Luft oder Wasser ausbreiten und dadurch ein Schaden entsteht. Ansprüche aus Gewässerschäden sind hier allerdings nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Was zählt als Schaden durch Umwelteinwirkung?
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Sind Gewässerschäden über das allgemeine Umweltrisiko mitversichert?
Nein. Ansprüche aus Gewässerschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche Haftpflicht ist beim allgemeinen Umweltrisiko abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026