Wann die Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht als Ausfallschutz zahlt, hängt an drei Voraussetzungen: Die Forderung muss durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in Deutschland, der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein festgestellt sein, der schädigende Dritte muss nachweislich zahlungs- oder leistungsunfähig sein, und die Ansprüche gegen ihn müssen in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten werden.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Forderung ist durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht festgestellt worden. Das Gericht muss in der Bundesrepublik Deutschland, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, in Island oder in Liechtenstein liegen. Anerkenntnisurteile, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare Titel der genannten Länder binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.
- Der schädigende Dritte ist zahlungs- oder leistungsunfähig. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eines der folgenden Dinge nachweist:
- Eine Zwangsvollstreckung hat nicht zur vollen Befriedigung geführt.
- Eine Zwangsvollstreckung erscheint aussichtslos, weil der schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat.
- Ein gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes Insolvenzverfahren hat nicht zur vollen Befriedigung geführt, oder ein solches Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt.
- Die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten werden in Höhe der Versicherungsleistung an den Versicherer abgetreten, und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs wird ausgehändigt. Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Titels auf den Versicherer mitzuwirken.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherer im Rahmen dieses Ausfallschutzes leistet, müssen drei Dinge zusammenkommen. Zunächst muss die Forderung gegen den Schädiger gerichtlich festgestellt sein – durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in einem der genannten Länder. Zusätzlich muss belegt sein, dass der Schädiger zahlungs- oder leistungsunfähig ist, etwa weil eine Zwangsvollstreckung erfolglos oder aussichtslos war oder ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Zahlung führte. Schließlich müssen die Ansprüche gegen den Schädiger in Höhe der Versicherungsleistung an den Versicherer abgetreten und der vollstreckbare Titel ausgehändigt werden.
Häufige Fragen
Wann leistet der Versicherer bei einem zahlungsunfähigen Schädiger?
Der Versicherer leistet, wenn die Forderung gerichtlich festgestellt wurde, der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist und die Ansprüche gegen ihn in Höhe der Versicherungsleistung an den Versicherer abgetreten werden.
In welchen Ländern muss das Urteil oder der Vergleich ergangen sein?
Das Urteil oder der vollstreckbare Vergleich muss vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedsstaat, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein ergangen sein.
Wie weist man nach, dass der Schädiger zahlungs- oder leistungsunfähig ist?
Der Nachweis gelingt, wenn eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat, wenn sie aussichtslos erscheint, weil der Schädiger in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, oder wenn ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung führte bzw. mangels Masse abgelehnt wurde.
Muss der Versicherungsnehmer selbst etwas tun, damit gezahlt wird?
Ja. Die Ansprüche gegen den Schädiger müssen in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehändigt werden. Zudem hat der Versicherungsnehmer an der Umschreibung des Titels auf den Versicherer mitzuwirken.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026