Wer im europäischen Ausland ein fremdes, versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug fährt, ist über die Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung im Rahmen der sogenannten Mallorca-Deckung abgesichert, wenn die für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung nicht oder nicht ausreichend leistet. Der Schutz gilt für Pkw, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t sowie für mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger und setzt einen berechtigten Fahrer, die erforderliche Fahrerlaubnis und Fahrtüchtigkeit voraus.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs. Erfasst werden Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten. Dazu zählen auch die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira. Der Schutz greift, soweit aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung keine oder keine ausreichende Deckung besteht.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen
- Krafträder
- Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Die versicherte Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Die versicherte Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die versicherte Person ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privat-Haftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Als nicht versichert gelten Schäden an dem von der versicherten Person gefahrenen Fahrzeug selbst.
Was bedeutet das konkret?
Fährt der Versicherungsnehmer im europäischen Ausland ein fremdes versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug, ist er über diese Mallorca-Deckung abgesichert, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs nicht oder nicht ausreichend zahlt. Erfasst sind Pkw, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t sowie mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Der Fahrer muss berechtigt und fahrtüchtig sein und die erforderliche Fahrerlaubnis haben. Nicht versichert sind Schäden am gefahrenen Fahrzeug selbst.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt die Mallorca-Deckung?
Der Schutz gilt für Schäden auf einer Reise im europäischen Ausland, einschließlich der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira.
Welche Fahrzeugarten sind mitversichert?
Versichert sind Personenkraftwagen, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, sofern sie nach Bauart und Ausstattung für höchstens 9 Personen einschließlich Führer bestimmt sind. Auch das Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern ist mitversichert.
Sind Schäden am gefahrenen Fahrzeug selbst abgedeckt?
Nein, Schäden an dem von der versicherten Person gefahrenen Fahrzeug selbst gelten als nicht versichert.
Welche Voraussetzungen muss der Fahrer erfüllen?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzt werden. Zudem darf es nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026