Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung bei einem anderen Anbieter hat, erhält von der Ammerländer Versicherung mit der Konditions- und Summendifferenzdeckung eine Ergänzung: Sie springt ein, wenn ein Schaden im beantragten Tarif versichert ist, im Vorvertrag aber gar nicht oder nur teilweise abgedeckt wird. Erklärt werden die nötigen Voraussetzungen, wie die Entschädigung als Differenz berechnet wird, welche Meldefristen gelten sowie Beginn, Dauer und die Ausschlüsse dieser Deckung.
Die Ammerländer Versicherung ergänzt die für den Versicherungsnehmer anderweitig bestehende Privathaftpflichtversicherung (Vorversicherung) im nachstehend beschriebenen Umfang. Diese Ergänzung wird als Konditions- und Summendifferenzdeckung bezeichnet.
Voraussetzungen
Die Konditions- und Summendifferenzdeckung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Der Antrag zur Privathaftpflichtversicherung wird von uns angenommen und vom Versicherungsnehmer nicht widerrufen.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht für den Versicherungsnehmer bei einem anderen Versicherungsunternehmen (Vorversicherer) ein Privathaftpflichtversicherungsvertrag (Vorvertrag).
- Der Ablauf des Vorvertrages entspricht dem Beginn unseres Vertrages.
Leistungsumfang und Verhalten im Schadenfall
Die Ammerländer Versicherung leistet für solche Schadenereignisse, die in dem bei uns beantragten Tarif bedingungsgemäß versichert, jedoch in dem Vorvertrag bedingungsgemäß nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind. Die Höhe der Entschädigungsleistung wird dabei als Differenz aus dem Betrag des Schadensersatzanspruches und der geleisteten Entschädigungszahlung des Vorversicherers ermittelt (Subsidiärdeckung). Die im Vorvertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen bleiben bestehen und werden durch uns nicht erstattet.
Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der Vorversicherung ist der Versicherungsumfang des Vorvertrages zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Privathaftpflichtversicherung bei uns. Nachträglich vorgenommene Änderungen der Vorversicherung, die den Versicherungsumfang der Konditions- und Summendifferenzdeckung für uns erweitern, werden nicht berücksichtigt.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, einen Schadenfall zunächst dem Vorversicherer anzuzeigen und dort die Ansprüche geltend zu machen. Die Mitteilung des Vorversicherers, dass ein gemeldeter Schadenfall dort nicht oder nicht in vollem Umfang versichert ist, muss der Ammerländer Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung des Vorversicherers an den Versicherungsnehmer, in Textform vorgelegt werden.
Die übrigen in den Versicherungsbedingungen des Vorversicherers genannten Obliegenheiten, die vom Versicherungsnehmer bzw. den versicherten Personen zu beachten sind, bleiben unverändert bestehen. Insbesondere hat der Versicherungsnehmer nach Aufforderung durch den Vorversicherer die erforderlichen Auskünfte zur Feststellung der Entschädigungspflicht zu erteilen sowie die zur Feststellung der Leistungshöhe notwendigen Unterlagen des Vorversicherers bei uns einzureichen.
Beginn und Dauer der Konditions- und Summendifferenzdeckung
Die Konditions- und Summendifferenzdeckung beginnt am Tag der Ausfertigung des Versicherungsscheins durch uns. Sie endet zum Ablauftermin des Vorvertrages, spätestens jedoch 12 Monate nach Antragstellung. Eine Beendigung der Vorversicherung vor dem Ablauftermin ist uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, in Textform anzuzeigen.
Einschränkungen oder Ausschlüsse zur Konditions- und Summendifferenzdeckung
Versicherungsschutz im Rahmen der Konditions- und Summendifferenzdeckung besteht nicht:
- für Schadenereignisse, welche bereits vor Antragstellung zur Privathaftpflichtversicherung eingetreten sind,
- für Streitigkeiten aus Ihrem Vorvertrag mit Ihrem Vorversicherer,
- wenn Ihr Vorversicherer wegen Verzuges in der Beitragszahlung, Verletzung einer Obliegenheit, einer arglistigen Täuschung oder eines Vergleiches von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Konditions- und Summendifferenzdeckung springt ein, wenn Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung bei einem anderen Anbieter einen Schaden gar nicht oder nur teilweise abdeckt, der im neu beantragten Tarif jedoch versichert wäre. Die Ammerländer Versicherung zahlt dann die Differenz zwischen dem Schadensersatzanspruch und dem, was der Vorversicherer geleistet hat; vereinbarte Selbstbeteiligungen des Vorvertrages bleiben bestehen. Im Schadenfall müssen Sie sich zuerst an den Vorversicherer wenden und dessen Ablehnung fristgerecht in Textform vorlegen. Die Deckung ist zeitlich begrenzt und gilt nicht für bereits eingetretene Schäden, Streitigkeiten mit dem Vorversicherer oder wenn dieser aus bestimmten Gründen leistungsfrei ist.
Häufige Fragen
Wann zahlt die Ammerländer Versicherung im Rahmen dieser Zusatzdeckung?
Sie leistet für Schadenereignisse, die im bei ihr beantragten Tarif versichert sind, im Vorvertrag jedoch nicht oder nicht in vollem Umfang. Die Entschädigung wird als Differenz aus dem Schadensersatzanspruch und der Zahlung des Vorversicherers ermittelt.
Was muss ich im Schadenfall zuerst tun?
Sie müssen den Schaden zunächst dem Vorversicherer anzeigen und dort die Ansprüche geltend machen. Dessen Mitteilung, dass der Schaden nicht oder nicht voll versichert ist, müssen Sie der Ammerländer Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, in Textform vorlegen.
Wie lange gilt die Konditions- und Summendifferenzdeckung?
Sie beginnt am Tag der Ausfertigung des Versicherungsscheins und endet zum Ablauftermin des Vorvertrages, spätestens jedoch 12 Monate nach Antragstellung. Eine vorzeitige Beendigung der Vorversicherung ist innerhalb von 14 Kalendertagen in Textform anzuzeigen.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht für Schäden, die schon vor Antragstellung eingetreten sind, für Streitigkeiten aus dem Vorvertrag mit dem Vorversicherer sowie wenn der Vorversicherer wegen Beitragsverzug, Obliegenheitsverletzung, arglistiger Täuschung oder eines Vergleiches ganz oder teilweise von seiner Leistungspflicht befreit ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026