Wer beim Be- oder Entladen eines Pkw oder Anhängers Dritten einen Schaden zufügt, ist über die Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung geschützt – ebenso bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten und wenn ein Insasse durch das Öffnen einer Autotür einen Schaden verursacht. Abgedeckt sind zudem Fehlbetankung eines geliehenen fremden Fahrzeugs sowie der Ausgleich einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt und der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei geliehenen Fahrzeugen.
Abweichend von den allgemeinen Regelungen ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers versichert, wenn Dritten beim Be- oder Entladen eines Pkw oder Anhängers Schäden zugefügt werden. Das Gleiche gilt für:
- manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten
- Schäden, die ein Kraftfahrzeuginsasse gegenüber Dritten durch das Öffnen einer Kraftfahrzeugtür verursacht
Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Lässt der Versicherungsnehmer den Schaden durch die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren, besteht über diesen Vertrag kein Versicherungsschutz.
Abweichend von den allgemeinen Regelungen ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die an einem fremden, unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeug durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeignetem Kraftstoff entstehen. Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Ausgleich einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt (SFR) sowie der Vollkasko-Selbstbeteiligung an geliehenen Fahrzeugen
Versichert ist, wenn eine versicherte Person beim erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (Pkw, Kraftrad), das von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht. Diese Regelung gilt zusätzlich bei entgeltlich überlassenen Car-Sharing-Fahrzeugen.
Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Sie wird mit einer einmaligen Zahlung abgegolten. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, aus dem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung hervorgeht. Bei entgeltlicher Überlassung eines Car-Sharing-Fahrzeugs ist zusätzlich ein Mietvertrag als Nachweis vorzulegen.
Erstattet wird zusätzlich die Selbstbeteiligung der Kfz-Vollkaskoversicherung.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge,
- die dem Versicherten zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch oder durch den Arbeitgeber überlassen wurden
- die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und versichert sind
Was bedeutet das konkret?
Verursacht man beim Be- oder Entladen, bei manueller Reinigung und Pflege oder durch das Öffnen einer Autotür einen Schaden bei Dritten, greift dieser Schutz. Ebenfalls abgesichert sind Fehlbetankungen an einem unentgeltlich geliehenen fremden Fahrzeug. Wer mit einem geliehenen oder Car-Sharing-Auto einen Haftpflichtschaden verursacht, bekommt zudem die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt und die Vollkasko-Selbstbeteiligung erstattet. Schäden am selbst genutzten Fahrzeug und bestimmte dauerhaft oder vom Arbeitgeber überlassene Fahrzeuge sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden beim Öffnen einer Autotür mitversichert?
Ja. Verursacht ein Kraftfahrzeuginsasse durch das Öffnen einer Kraftfahrzeugtür einen Schaden gegenüber Dritten, ist dies mitversichert – ebenso wie Schäden beim Be- oder Entladen eines Pkw oder Anhängers und bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Bin ich versichert, wenn ich ein geliehenes Auto falsch betanke?
Ja, versichert sind Schäden an einem fremden, unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeug durch versehentliche Betankung mit nicht geeignetem Kraftstoff. Kein Schutz besteht jedoch für Fahrzeuge, die zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. Die Leistung wird auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall und auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Was wird bei der Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt erstattet?
Erstattet wird der durch die Rückstufung entstehende Vermögensschaden, begrenzt auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre gemäß den geltenden Tarifbestimmungen, abgegolten mit einer einmaligen Zahlung. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird nicht ersetzt. Zusätzlich wird die Selbstbeteiligung der Kfz-Vollkaskoversicherung erstattet. Voraussetzung ist ein Regulierungsnachweis, bei Car-Sharing zusätzlich ein Mietvertrag.
Für welche Fahrzeuge gilt der SFR-Ausgleich nicht?
Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherten zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch oder durch den Arbeitgeber überlassen wurden, sowie für Fahrzeuge, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und versichert sind.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026