Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung können Versicherungsnehmer für einen Sachschaden Schadenersatz zum Neuwert statt zum Zeitwert erhalten – vorausgesetzt, sie äußern diesen Wunsch schriftlich und der beschädigte oder zerstörte Gegenstand war zum Schadenzeitpunkt nicht älter als zwölf Monate ab dem Erstkaufdatum. Lässt sich das Kaufdatum nicht belegen, wird nur der Zeitwert ersetzt.
Die Ammerländer Versicherung leistet auf schriftlichen Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert.
Voraussetzung ist, dass der beschädigte oder zerstörte Gegenstand zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab dem (Erst-)Kaufdatum ist.
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer.
Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Sache beschädigt oder zerstört, kann der Versicherungsnehmer statt des Zeitwerts eine Erstattung zum Neuwert verlangen. Das setzt voraus, dass er diesen Wunsch schriftlich äußert und der Gegenstand zum Schadenzeitpunkt höchstens zwölf Monate alt ist, gerechnet ab dem ersten Kauf. Den Nachweis über das Kaufdatum muss der Versicherungsnehmer selbst erbringen. Fehlt dieser Nachweis, wird nur der Zeitwert ersetzt.
Häufige Fragen
Wann wird der Neuwert statt des Zeitwerts ersetzt?
Wenn der Versicherungsnehmer dies schriftlich wünscht und der beschädigte oder zerstörte Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 12 Monate ab dem (Erst-)Kaufdatum ist.
Was passiert, wenn ich das Kaufdatum nicht belegen kann?
Ohne Nachweis des Kaufdatums besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Muss ich den Neuwertersatz aktiv beantragen?
Ja, der Schadenersatz zum Neuwert erfolgt nur auf schriftlichen Wunsch des Versicherungsnehmers.
Wer muss das Kaufdatum nachweisen?
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026