Die Ammerländer Versicherung schließt in ihrer Privathaftpflicht auch Schäden ein, die durch Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen wie DSGVO, BDSG oder vergleichbare ausländische Rechtsnormen entstehen – etwa durch die unzulässige oder fehlerhafte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter. Auch entsprechende Vorfälle bei der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice sind erfasst, wobei hier ausschließlich die Abwehr unbegründeter Ansprüche eitgebers oder Dienstherrn bis maximal 5.000 EUR abgedeckt ist.
In Erweiterung des vorangegangenen Regelungspunktes sind Schäden mitversichert, die auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere:
- die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- vergleichbare ausländische Rechtsnormen
Versichert ist die unzulässige oder fehlerhafte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter durch den Versicherungsnehmer.
Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf entsprechende Vorfälle im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice. In diesem Zusammenhang umfasst die Deckung ausschließlich die Abwehr unbegründeter Ansprüche durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn.
Die Versicherungssumme ist begrenzt auf maximal 5.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn dem Versicherungsnehmer im Umgang mit personenbezogenen Daten Dritter ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften unterläuft, etwa gegen DSGVO oder BDSG. Erfasst sind auch solche Vorfälle im Homeoffice während der beruflichen Tätigkeit. Für den Homeoffice-Bereich beschränkt sich der Schutz allerdings auf die Abwehr unbegründeter Ansprüche des Arbeitgebers oder Dienstherrn. Die Leistung ist auf höchstens 5.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Datenschutzverstöße sind hier mitversichert?
Mitversichert sind Schäden durch Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, das BDSG sowie vergleichbare ausländische Rechtsnormen. Versichert ist die unzulässige oder fehlerhafte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter durch den Versicherungsnehmer.
Was gilt bei Datenschutzvorfällen im Homeoffice?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf entsprechende Vorfälle bei der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice. In diesem Fall umfasst die Deckung ausschließlich die Abwehr unbegründeter Ansprüche durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Die Versicherungssumme ist auf maximal 5.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
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