Verursacht man mit dem Austausch, der Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder über Datenträger – einen Schaden bei Dritten, greift bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht der Schutz gegen die daraus folgenden gesetzlichen Haftpflichtansprüche. Versichert sind unter anderem Datenveränderungen durch Computer-Viren, doch der Versicherungsnehmer muss seine Daten nach dem Stand der Technik sichern, und für bewusste Rechtsverstöße wie Hacker-Attacken oder Spamming besteht kein Schutz.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten. Das gilt zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen: sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen; sowie der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung oder korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für die genannten Fälle a) bis c) gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind. Beispiele dafür sind Virenscanner oder Firewall. Diese Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Sie können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Kein Versicherungsschutz für bestimmte Tätigkeiten und Leistungen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus den nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
Mehrere Versicherungsfälle
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall. Dieser gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten, wenn diese beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang, oder
- dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln.
Versicherungsfälle im Ausland
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder bewusst Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
- Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming) oder mit Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst gesetzliche Haftpflichtansprüche, wenn beim Weitergeben, Übermitteln oder Bereitstellen elektronischer Daten ein Schaden bei Dritten entsteht – etwa durch Viren, veränderte oder fehlerhaft gespeicherte Daten oder gestörten Zugang. Voraussetzung ist, dass die eigenen Daten mit Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik gesichert oder geprüft werden. Für berufliche IT-Tätigkeiten wie Software-Handel, IT-Beratung oder Datenbankbetrieb gilt der Schutz nicht. Ebenso ausgeschlossen sind bewusste Rechtsverstöße wie Hacker-Angriffe, das Einschleusen von Schadsoftware oder Spamming.
Häufige Fragen
Welche Schäden aus elektronischem Datenaustausch sind abgedeckt?
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden bei Dritten durch Datenveränderung mittels Computer-Viren oder Schadprogrammen, durch Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie Nichterfassung oder fehlerhafte Speicherung von Daten, und durch Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Erfasst werden dabei daraus folgende Personen- und Sachschäden sowie die Kosten zur Wiederherstellung bzw. korrekten Erfassung der Daten.
Muss ich meine Daten selbst absichern, damit der Schutz greift?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall zu sichern oder zu prüfen, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen dürfen auch durch Dritte erfolgen. Wird diese Obliegenheit verletzt, greifen die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Sind Schäden durch Hacker-Angriffe oder Spamming versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer bewusst durch unbefugten Eingriff in fremde Systeme (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder durch bewussten Einsatz schädlicher Software verursacht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche im Zusammenhang mit Spamming oder mit Dateien, die widerrechtlich Informationen über Internet-Nutzer sammeln.
Gilt der Schutz auch bei Schäden im Ausland?
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026