In der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere, Bienen, Signal- und Behindertenbegleithunde sowie eigennützig gehaltener Nutztiere abgedeckt, während Hunde, Pferde, Reit- und Zugtiere, wilde sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere grundsätzlich ausgeschlossen bleiben – mit Sonderregeln für das Hüten fremder Tiere und die erlaubte private Haltung wilder Tiere im Haushalt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren
- gezähmten Kleintieren
- Bienen
- Signal- und Behindertenbegleithunden (z. B. Blindenhund)
- Nutztieren (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel) zu eigennützigen Zwecken
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden (ausgenommen Signal- und Behindertenbegleithunde), Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren
- wilden Tieren
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken
Dieser Schutz gilt, soweit nicht bereits Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Abweichend vom Ausschluss wilder Tiere gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der erlaubten privaten Haltung und Hütung von wilden Tieren (z. B. Spinnen oder Schlangen) in seinem Haushalt als mitversichert. Dabei sind auch Wiedereinfangkosten eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass für diese Tiere kein Haltungsverbot besteht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die durch zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere, Bienen, bestimmte Begleithunde und eigennützig gehaltene Nutztiere entstehen. Hunde, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Tiere sind dagegen grundsätzlich nicht versichert. Wer fremde Hunde, Pferde oder Fuhrwerke privat hütet, reitet oder fährt, ist mitversichert, sofern kein anderer Tierhalter-Schutz greift. Zusätzlich ist die erlaubte private Haltung wilder Tiere wie Spinnen oder Schlangen im Haushalt eingeschlossen, wenn kein Haltungsverbot besteht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch meinen eigenen Hund über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Nein, die Haltung von Hunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur Signal- und Behindertenbegleithunde wie ein Blindenhund sind mitversichert.
Bin ich versichert, wenn ich das Pferd eines Bekannten reite oder dessen Hund hüte?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde sowie als Reiter fremder Pferde und als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken – soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Gilt der Schutz auch für wilde Tiere wie Spinnen oder Schlangen zu Hause?
Ja, die erlaubte private Haltung und Hütung wilder Tiere im Haushalt ist mitversichert, einschließlich Wiedereinfangkosten, sofern für diese Tiere kein Haltungsverbot besteht.
Werden Schäden am Tier selbst oder am gehüteten Tier ersetzt?
Nein, Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026