Bei der Ammerländer Versicherung deckt die Privathaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz sowie dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen samt Munition und Geschossen ab. Wer solche Waffen privat besitzt und nutzt, ist damit grundsätzlich geschützt – ausgenommen bleibt allerdings der Einsatz zu Jagdzwecken oder für strafbare Handlungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsschutz gilt für den erlaubten privaten Besitz und den Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu folgenden Zwecken:
- zu Jagdzwecken
- zu strafbaren Handlungen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht, wenn man Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschosse erlaubt privat besitzt und nutzt. Nicht abgedeckt ist der Gebrauch dieser Waffen zur Jagd oder für strafbare Handlungen.
Häufige Fragen
Sind Waffen im privaten Besitz über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Gilt der Schutz auch, wenn ich mit der Waffe auf die Jagd gehe?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bin ich abgesichert, wenn ich eine Waffe bei einer Straftat einsetze?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026