Wer sich ehrenamtlich engagiert oder Freiwilligenarbeit leistet, ist in der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung abgesichert, solange das Engagement sozial und unentgeltlich ist – etwa in der Kranken- und Altenpflege, in Vereinen, Parteien, in der Kirchen- und Jugendarbeit oder als gerichtlich bestellter Betreuer. Der Schutz greift jedoch nicht für öffentliche oder hoheitliche Ehrenämter und für Ämter mit beruflichem Charakter.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit (einschließlich verantwortlicher Tätigkeiten) oder aus Freiwilligenarbeit, die auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Versichert ist insbesondere die Tätigkeit:
- in der Kranken- und Altenpflege;
- der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit;
- in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden;
- bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen;
- als vom Vormundschaftsgericht bestellter, nicht beruflicher Betreuer oder Vormund für die zu betreuende Person.
Für die Dauer der Betreuung oder Vormundschaft ist im Umfang dieses Vertrages auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert. Erlangt die zu betreuende Person Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Nicht versichert ist die Tätigkeit:
- in öffentlichen oder hoheitlichen Ehrenämtern, wie zum Beispiel als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern oder Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr;
- in wirtschaftlichen oder sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter, wie zum Beispiel als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester oder Vertrauensperson nach §§ (2) Nr. 3 und 40 SGB IV.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die im Rahmen eines ehrenamtlichen oder freiwilligen, sozialen und unentgeltlichen Engagements entstehen können – etwa in der Pflege, in Vereinen, Parteien, bei der Kirchen- und Jugendarbeit oder in Freizeitgruppen. Auch die Tätigkeit als gerichtlich bestellter, nicht beruflicher Betreuer oder Vormund ist eingeschlossen, wobei zusätzlich die Haftpflicht der betreuten Person mitversichert ist. Hat die betreute Person jedoch bereits Schutz aus einem anderen fremden Vertrag, gilt dieser Schutz vorrangig. Ausgenommen bleiben öffentliche oder hoheitliche Ehrenämter sowie Ämter mit beruflichem Charakter.
Häufige Fragen
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sind über die Privathaftpflicht abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Basis eines sozialen und unentgeltlichen Engagements. Dazu zählen insbesondere die Kranken- und Altenpflege, die Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, Tätigkeiten in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, die Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen oder bei Pfadfindern sowie die Tätigkeit als gerichtlich bestellter, nicht beruflicher Betreuer oder Vormund.
Ist auch die betreute Person mitversichert, wenn ich als Betreuer tätig bin?
Ja. Für die Dauer der Betreuung oder Vormundschaft ist im Umfang dieses Vertrages auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten Person mitversichert. Erhält die betreute Person jedoch Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt insoweit der Schutz aus diesem Vertrag.
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht versichert sind öffentliche oder hoheitliche Ehrenämter, zum Beispiel als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern oder Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr. Ebenfalls ausgenommen sind wirtschaftliche oder soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter, etwa als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester oder Vertrauensperson.
Muss das Engagement unentgeltlich sein, damit Versicherungsschutz besteht?
Ja. Versichert ist Freiwilligenarbeit, die auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026