In der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung legt dieser Teil fest, für welche einzelnen privaten Risiken Versicherungsschutz besteht, welche Risikobegrenzungen dafür gelten und welche besonderen Ausschlüsse zu beachten sind. Enthalten diese speziellen Regelungen keine abweichenden Vorgaben, gelten für die betroffenen Risiken zusätzlich alle übrigen Vertragsbestimmungen.
Dieser Teil regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken. Dazu gehören:
- die Risikobegrenzungen für diese Risiken
- die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse
Soweit hier keine abweichenden Regelungen enthalten sind, finden auch auf die in diesem Teil geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung. Dazu zählen zum Beispiel die Leistungen der Versicherung oder die Allgemeinen Ausschlüsse.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil bestimmt, für welche einzelnen privaten Risiken Versicherungsschutz besteht und welche Begrenzungen sowie besonderen Ausschlüsse dabei gelten. Wenn hier nichts Abweichendes festgelegt ist, gelten für diese Risiken zusätzlich auch alle übrigen Bestimmungen des Vertrags. Damit ergänzen diese speziellen Regelungen die allgemeinen Vertragsbestimmungen, ohne sie zu ersetzen.
Häufige Fragen
Was wird in diesem Teil des Vertrags geregelt?
Geregelt werden der Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen sowie die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
Gelten für diese einzelnen Risiken auch die übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja. Soweit hier keine abweichenden Regelungen enthalten sind, finden auf diese Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung, zum Beispiel die Leistungen der Versicherung oder die Allgemeinen Ausschlüsse.
Was hat Vorrang, wenn hier eine abweichende Regelung getroffen wurde?
Die hier getroffene abweichende Regelung geht vor. Nur soweit keine abweichende Regelung enthalten ist, gelten die anderen Vertragsbestimmungen zusätzlich.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026