Beschädigt man als Mieter fremde Sachen, greift bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht der Schutz für Mietsachschäden – etwa an gemieteten Wohnräumen, Balkonen und Terrassen, an beweglichen Sachen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen, an sonstigen geliehenen oder geleasten Gegenständen sowie an gemieteten E-Scootern. Geregelt werden dabei die Versicherungssummen, die Anrechnung auf die Jahreshöchstersatzleistung und eine Reihe von Ausschlüssen wie Abnutzung, Verschleiß oder Schimmelbildung.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder seine Bevollmächtigten oder Beauftragten gemietet haben, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen Räumen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie an Balkonen, Loggien und Terrassen.
Der Versicherungsschutz für Mietsachschäden besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Sachschaden-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern und Ferienunterkünften
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schiffskabinen, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern.
Der Versicherungsschutz für Mietsachschäden besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Sachschaden-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Schäden an fremden beweglichen Sachen
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung oder dem durch den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen verschuldeten Abhandenkommen von sonstigen fremden Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf elektrische medizinische Geräte (z. B. 24-Stunden-EKG-Gerät, 24-Stunden-Blutdruckmessgerät, Dialysegerät, Reizstromgerät – nicht Hilfsmittel wie Hörgeräte, Unterarmgehstützen, Krankenbett und dgl.), die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch
- alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
- Schäden an Sachen, die der versicherten Person für mehr als 3 Monate überlassen wurden (gilt nicht für die vorgenannten elektrischen medizinischen Geräte);
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen;
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- Schäden an Schmuck und Wertsachen.
Schäden an gemieteten E-Scootern
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von gemieteten E-Scootern. Die Versicherungssumme beträgt 1.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € je Versicherungsfall. Eine Leistung wird nachrangig einer bestehenden Kaskoversicherung des gewerblichen Anbieters erbracht.
Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- Ansprüche wegen Abhandenkommen;
- Schäden im Zusammenhang mit Verstößen gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) oder die eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung);
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer fremde, gemietete Sachen beschädigt, kann die Privathaftpflicht dafür aufkommen. Das gilt für gemietete Wohnräume und Balkone, für bewegliche Sachen in Ferienunterkünften und Hotelzimmern, für sonstige geliehene oder geleaste Gegenstände sowie für gemietete E-Scooter. Für die einzelnen Bereiche gelten jeweils bestimmte Versicherungssummen und Jahreshöchstgrenzen. Bestimmte Schäden – etwa durch Abnutzung, Verschleiß, Schimmel oder an bestimmten Anlagen und Geräten – sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einer gemieteten Wohnung mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie an Balkonen, Loggien und Terrassen – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall.
Welche Schäden an gemieteten Räumen sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten samt daraus folgender Vermögensschäden, Glasschäden, soweit man sich hiergegen besonders versichern kann, sowie Schäden durch Schimmelbildung.
Wie hoch ist der Schutz bei gemieteten E-Scootern?
Für Beschädigung oder Vernichtung gemieteter E-Scooter beträgt die Versicherungssumme 1.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 € je Versicherungsfall, und die Leistung erfolgt nachrangig zu einer bestehenden Kaskoversicherung des gewerblichen Anbieters.
Gilt der Schutz auch für Sachen, die man länger geliehen hat?
Schäden an Sachen, die der versicherten Person für mehr als 3 Monate überlassen wurden, sind ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Frist sind die genannten elektrischen medizinischen Geräte.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026