Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung sind Abwässer- und Allmählichkeitsschäden mitversichert: Gedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer – auch bei einem Rückstau aus dem Straßenkanal, bei Sachschäden allerdings nur durch häusliche Abwässer. Ebenfalls eingeschlossen sind Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen sowie Schäden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. Dies gilt auch für Schäden aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden besteht der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung entstehen. Erfasst sind dabei:
- die Einwirkung der Temperatur
- die Einwirkung von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit
- die Einwirkung von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen)
Ausgeschlossen bleiben Schimmelschäden.
Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage. Dies gilt ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, einschließlich der Einleitung in ein Gewässer.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die durch Abwässer verursacht werden, auch wenn diese aus einem Rückstau des Straßenkanals stammen. Bei Sachschäden gilt das nur für häusliche Abwässer. Auch Sachschäden durch allmähliche Einwirkung – etwa durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge – sind mitversichert, jedoch keine Schimmelschäden. Ebenso gedeckt sind Schäden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage für die eigenen häuslichen Abwässer.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Rückstau aus dem Straßenkanal mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer schließt auch Schäden aus dem Rückstau des Straßenkanals ein. Bei Sachschäden gilt dies allerdings ausschließlich für häusliche Abwässer.
Sind Schimmelschäden von diesem Versicherungsschutz erfasst?
Nein, Schimmelschäden bleiben ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit grundsätzlich eingeschlossen sind.
Sind Schäden aus dem Betrieb einer eigenen Kleinkläranlage abgedeckt?
Ja, für den Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage besteht Versicherungsschutz – ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
Welche Allmählichkeitsschäden sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Excellent 2026