Wer über die Ammerländer Versicherung eine Privathaftpflicht abschließt, ist als Inhaber von Wohnungen, Wohnhäusern mit bis zu vier Wohneinheiten sowie Wochenend- und Ferienimmobilien in Europa abgesichert, solange diese ausschließlich zu Wohnzwecken dienen. Mitversichert sind unter anderem Verkehrssicherungspflichten wie Streuen und Schneeräumen, die Vermietung einzelner Wohnräume, das Bauherrenrisiko bis 500.000 Euro Bausumme, unbebaute Grundstücke bis 10.000 qm sowie eine Photovoltaikanlage bis 30 kWp.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber:
- einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen sowie eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Wohnwagens. Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
- eines Wohnhauses (mit max. 4 Wohneinheiten), sofern mindestens eine Wohnung vom Versicherungsnehmer bewohnt wird.
- eines Wochenend- oder Ferienhauses bzw. einer Wochenend- oder Ferienwohnung.
- der oben genannten Immobilien und ihrer zugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-)Teiche, Biotope und Flüssiggastanks sowie eines Schrebergartens inkl. Laube.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die vorgenannten Immobilien in Europa gelegen sind und ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht:
- aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
- aus der Vermietung von einzeln vermieteten Wohnräumen; im Inland gelegenen Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen und Einliegerwohnungen im selbstgenutzten Risiko (Postanschrift); eines im Inland gelegenen Wohnhauses (mit max. 4 Wohneinheiten); max. 5 Garagen und Stellplätzen; Ferienzimmern; eines in Europa gelegenen Wochenend-/Ferienhauses oder in Europa gelegener Ferienwohnungen, jedoch ausschließlich zur privaten Nutzung.
- aus dem Miteigentum an zu den Immobilien gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugangs- bzw. Durchgangswege zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Spielplätze, Abstellplätze für Abfallbehälter.
- als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 500.000,- EURO je Bauvorhaben, sofern es sich um einen Neubau einer unter den Versicherungsschutz fallenden, im Inland gelegenen Immobilie oder um sonstige Bauarbeiten (Umbauten, Reparaturen, Abbruch oder Grabearbeiten) an diesen Immobilien handelt.
- als früherer Besitzer, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand.
- der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.
Für die Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten gilt:
- Bis zu einer Bausumme von 100.000,- EURO besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Bauarbeiten durch Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden. Mitversichert ist dabei die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Versicherungsnehmer zur Mithilfe eingesetzten Personen für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrichtungen Dritten verursachen. Ansprüche Dritter gegen die versicherten Personen sind ebenfalls mitversichert.
- Bei einer Bausumme ab 100.000,- EURO ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass Planung, Bauleistung und Bauausführung an qualifizierte Dritte vergeben sind. Dabei kann ein Teil der Bauarbeiten (bis zu einer Bausumme von 100.000,- EURO) in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden. Ausgeschlossen sind Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse.
Wird die genannte Bausumme überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz.
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten behilflichen Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz von unbebauten, nicht genutzten Grundstücken, sofern deren Gesamtfläche 10.000 qm nicht übersteigt, sowie aus der Verpachtung von unbebauten, nicht gewerblich genutzten Grundstücken, sofern deren Gesamtfläche 10.000 qm nicht übersteigt.
In Bezug auf die genannten Immobilien ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Besitz und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 30 kWp mitversichert, einschließlich der Einspeisung des Stromes in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens. Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht rund um Wohnungen, Wohnhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten sowie Wochenend- und Ferienimmobilien in Europa, wenn diese nur zu Wohnzwecken dienen. Abgesichert sind auch typische Pflichten wie Instandhaltung, Reinigung und Schneeräumen, die Vermietung bestimmter Wohnräume, das Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen sowie das Bauherrenrisiko bis zu einer bestimmten Bausumme. Zusätzlich gelten Regelungen für unbebaute Grundstücke bis zu einer festgelegten Fläche und für eine Photovoltaikanlage bis zu einer bestimmten Leistung.
Häufige Fragen
Sind Ferienwohnungen und Ferienhäuser mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Wohnungen einschließlich Ferienwohnungen sowie von Wochenend- oder Ferienhäusern bzw. Wochenend- oder Ferienwohnungen. Voraussetzung ist, dass die Immobilien in Europa gelegen sind und ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
Bis zu welcher Bausumme besteht Versicherungsschutz als Bauherr?
Der Versicherungsschutz gilt bis zu einer Bausumme von 500.000,- EURO je Bauvorhaben. Bis 100.000,- EURO sind auch Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe abgedeckt; ab 100.000,- EURO müssen Planung, Bauleistung und Bauausführung an qualifizierte Dritte vergeben sein, wobei ein Teil bis 100.000,- EURO in Eigenleistung erfolgen kann. Wird die Bausumme überschritten, entfällt dieser Schutz.
Ist eine Photovoltaikanlage mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu einer Leistung von 30 kWp, einschließlich der Einspeisung des Stromes in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
Sind unbebaute Grundstücke abgedeckt?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz von unbebauten, nicht genutzten Grundstücken bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm sowie aus der Verpachtung von unbebauten, nicht gewerblich genutzten Grundstücken bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm.
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