Wer eine Wohngebäudeversicherung der Ammerländer hat, muss versicherte Sachen wie wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Teile in ordnungsgemäßem Zustand halten und Mängel unverzüglich beseitigen lassen. Nicht genutzte Gebäude müssen kontrolliert und dort die wasserführenden Anlagen entleert werden, in der kalten Jahreszeit ist zu heizen oder das Wasser abzusperren. Wer diese besonderen Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder den ganzen oder teilweisen Verlust der Leistung.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer:
- die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen, stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen,
- nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
- in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer muss das Gebäude und seine Anlagen in gutem Zustand halten und Schäden sofort reparieren lassen. Bei leer stehenden Gebäuden muss regelmäßig kontrolliert und das Wasser abgestellt und entleert werden. In der kalten Jahreszeit muss geheizt und kontrolliert werden – oder die wasserführenden Anlagen müssen abgesperrt und entleert bleiben. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Kündigung oder mit einer ganz oder teilweise ausbleibenden Leistung des Versicherers rechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich bei einem leer stehenden Gebäude beachten?
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Dort sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Pflichten gelten in der kalten Jahreszeit?
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und dies genügend häufig kontrolliert werden. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was passiert, wenn ich eine dieser Pflichten nicht einhalte?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Muss ich Schäden am Gebäude sofort beheben lassen?
Ja, die versicherten Sachen – insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen – sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, und Mängel oder Schäden sind unverzüglich beseitigen zu lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022