In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer richtet sich die Jahresprämie der gleitenden Neuwertversicherung nach der Versicherungssumme „Wert “, dem vereinbarten Prämiensatz und dem jährlich neu ermittelten Anpassungsfaktor. Dieser Faktor verändert sich jeweils zum 1. Januar auf von Baupreisindex und Tariflohnindex; einer Erhöhung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats in Textform widersprechen.
Grundlage der Prämienberechnung sind die Versicherungssumme „Wert 1914“, der vereinbarte Prämiensatz sowie der Anpassungsfaktor.
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie ergibt sich, indem die vereinbarte Grundprämie 1914 mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor multipliziert wird. Die Grundprämie 1914 wiederum ist die Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz.
Anpassung der Prämie
Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes, also gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich zwei Indizes verändert haben:
- der für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude
- der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Bei der Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt. Der jeweilige Index wird dabei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet. Ist bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung der Prämie widersprechen. Dafür gilt:
- Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich, nachdem dem Versicherungsnehmer die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist.
- Die Erklärung muss in Textform erfolgen (zum Beispiel E-Mail oder Brief).
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Mit dem Widerspruch wird die Erhöhung nicht wirksam. Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie. Die Versicherungssumme ergibt sich in diesem Fall aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude, der im Mai des Vorjahres galt.
In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die jährliche Prämie berechnet sich aus der festgelegten Grundprämie und einem Anpassungsfaktor, der Jahr für Jahr an die Bau- und Lohnentwicklung angepasst wird. Steigt dieser Faktor, steigt in der Regel auch der Beitrag. Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung innerhalb eines Monats in Textform widersprechen; die Versicherung läuft dann zum bisherigen Beitrag weiter, allerdings entfällt dabei ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Häufige Fragen
Wie wird die jährliche Prämie in der gleitenden Neuwertversicherung berechnet?
Die Jahresprämie ergibt sich aus der vereinbarten Grundprämie 1914 multipliziert mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor. Die Grundprämie 1914 ist die Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz.
Wonach richtet sich die jährliche Anpassung des Anpassungsfaktors?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar entsprechend der Veränderung des Baupreisindexes für Wohngebäude (Mai des Vorjahres) und des Tariflohnindexes für das Baugewerbe (April des Vorjahres). Der Baupreisindex wird dabei zu 80 Prozent und der Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Kann ich einer Beitragserhöhung widersprechen?
Ja. Sie können der Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Was passiert nach einem Widerspruch gegen die Prämienerhöhung?
Die Erhöhung wird nicht wirksam. Die Versicherung bleibt als Neuwertversicherung zur bisherigen Prämie in Kraft, mit einer Versicherungssumme aus „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des im Mai des Vorjahres geltenden Baupreisindexes für Wohngebäude. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt dann nicht mehr; das Recht auf Herabsetzung wegen erheblicher Überversicherung bleibt bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022